Verkehrsschild „Vorsicht vor CO2-Steuer" vor Kühltürmen eines Kraftwerks.

„CO2-Steuer“ 2022: neues Jahr, neue Kosten?

Zum 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO2-Bepreisung (auch als CO2-Steuer bekannt) in Kraft. Da betrifft sämtliche fossilen Energieträger – aber nicht alle im gleichen Maße. Wir zeigen Ihnen, wie die Bepreisung in den nächsten Jahren verläuft und warum es sich auch in den kommenden Jahren lohnt, Flüssiggas zu nutzen.

Ganz nach Plan: Preisanstieg für das Jahr 2022

Seit 2021 müssen Unternehmen in Deutschland, die fossile Energieträger auf den Markt bringen, Emissionszertifikate bzw. Verschmutzungsrechte für die CO2-Emissionen ihrer Energieträger erwerben. Diese Zertifikate werden von 2021 bis 2026 zu einem Festpreis verkauft, der mit jedem Jahr schrittweise um einen bestimmten Betrag ansteigt. 2022 liegt der Preis für eine Tonne CO2 bei 30 Euro. Das bedeutet: Die Energieunternehmen müssen 5 Euro mehr pro Tonne CO2 zahlen als 2021:

Jahr20212022202320242025
€ pro t CO22530354555

Nach 2026: Auktion statt Festpreis

Ab 2026 sollen die Emissionszertifikate in einem Auktionsverfahren versteigert werden. Die Zertifikate werden dann in einer Preisspanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 liegen; innerhalb dieser festgelegten Spanne bildet sich der Endpreis aus der aktuellen Nachfrage am Markt.

Die gesetzliche Grundlage dazu (Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen) ist bereits in Kraft – manchen Politiker*innen geht das allerdings nicht weit genug. So fordern etwa die Grünen unter anderem, dass CO2 schon im Jahr 2023 mit 60 Euro pro Tonne bepreist wird.

 

Flüssiggas bleibt bei „CO2-Steuer“ weiterhin nur mäßig betroffen

Im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern verursacht Flüssiggas deutlich geringere CO2-Emissionen als beispielsweise Kohle oder Heizöl. Dadurch fällt bei Flüssiggas der Preisanstieg durch die CO2-Bepreisung entsprechend geringer aus als beispielsweise bei Heizöl. Die biogene Variante von Flüssiggas wird aktuell sogar mit einem Emissionsfaktor von null bewertet und ist von der CO2-Bepreisung komplett ausgenommen.

 

Wer sich zum Beispiel wegen der steigenden CO2-Bepreisung dazu entschließt, von Heizöl zu Flüssiggas zu wechseln, kann das in den meisten Fällen ganz einfach tun – dafür muss in der Regel nur die Therme gewechselt werden. Das gilt auch für den Umstieg zu biogenem Flüssiggas, das mit denselben Anlagen wie konventionelles Flüssiggas genutzt werden kann. Zusätzlich zu der Einsparung aufgrund der geringeren CO2-Emissionen spart man dann auch bei dem Energieverbrauch, da eine neue Gas-Brennwerttherme noch mal etwa 14 % Energie einspart. Selbst die Investition in eine neue Gasheizung von etwa 10.000 Euro für ein Einfamilienhaus kann sich durch die Energiekostenersparnis langfristig lohnen – und wird in manchen Fällen sogar gefördert.

Wenn Sie mehr über die Vorteile von konventionellem oder biogenen Flüssiggas erfahren möchten oder direkt wechseln wollen, melden Sie sich gern bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

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