Wie sicher sind Flüssiggastanks?
Verschiedene gesetzliche Vorgaben und daraus resultierende Maßnahmen schaffen Sicherheit für den Einsatz von Flüssiggasbehältern – selbst in Hochwassergebieten. So sind in den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), dem umfassendsten Regelwerk der Branche, das unter anderem die Vorschriften aus der Bundesimmissionsschutzverordnung für genehmigungsbedürftige Anlagen, der Gefahrstoffverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften beinhaltet, alle relevanten Richtlinien festgehalten. Die TRF beschreiben den korrekten Umgang mit dem Energieträger, die Installation sowie die Wartung der entsprechenden kompatiblen Anlagen, und beinhalten Antworten auf Fragen wie:
Diese Vorgaben sind nötig, um einen sicheren Betrieb und Umgang mit der Anlage gewährleisten zu können. Zusätzlich erhält der Nutzer vor Inbetriebnahme des Tanks eine detaillierte Einweisung in die Flüssiggasanlage. Regelmäßige Wartungen durch Profis (siehe Seite „Flüssiggastank-Prüfung“) und gegebenenfalls die Instandhaltung des Behälters sorgen für einen permanent sicheren Betrieb. Außerdem stellen viele Flüssiggasversorger einen technischen Notdienst bereit, der oft rund um die Uhr erreichbar ist.
Im Folgenden einige Hinweise zum Flüssiggasbehälter im Detail:

Der Schutz vor dem Zugriff Unbefugter ist im Allgemeinen durch die abschließbare Armaturenhaube oder den Domschachtdeckel gegeben. Bei öffentlich zugänglichen Anlagen ist eine zusätzliche Umzäunung notwendig. Gegen mechanische Beschädigungen sind erdgedeckte Behälter automatisch durch das Erdreich geschützt; bei oberirdischen und halboberirdischen Behältern ist ein Anfahrschutz erforderlich, wenn die Möglichkeit des Anfahrens gegeben ist.

- Flüssiggasbehälter müssen vor Brandlasten geschützt werden. Ein Gebäude mit Außenwänden aus nicht brennbaren Baustoffen in der Nähe des oberirdischen (oder halboberirdischen) Behälters stellt keine direkte Brandlast dar. Hat die Gebäudewand Öffnungen (Fenster), aus denen im Brandfall Wärme auf den Behälter abstrahlen könnte, ist entweder ein Schutzabstand von 3 Metern einzuhalten oder es müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen vorgesehen werden (Strahlungsschutzblech, Schutzwand oder Nichtbelegung bestimmter Flächen mit Fenstern).

- Räume und Bereiche mit Behältern zur Lagerung von Flüssiggas sind mit den folgenden Zeichen deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen:

- Es dürfen keine Änderungen an der Anlage oder im Umfeld des Behälters eigenmächtig vorgenommen werden. Bei Änderungswünschen ist Kontakt zum Flüssiggasversorger bzw. Händler des Tanks aufzunehmen.
Was tun bei Gasgeruch?
Flüssiggas ist grundsätzlich geruchlos. Zur Sicherheit seiner Anwender werden ihm Geruchsstoffe beigefügt, um einen eventuellen Austritt des Energieträgers wahrnehmen zu können. In diesem Fall gelten nachfolgende Verhaltensregeln:
Ruhe bewahren
Durch den beigemischten Duftstoff riechen selbst kleinste Mengen Flüssiggas intensiv. Sollten Anwender also einen Austritt wahrnehmen, ist das noch lange kein Grund zur Panik. In jedem Fall sollten die nächsten Schritte ruhig und besonnen befolgt werden.
Keine Flammen und Funken erzeugen
Bei Gasgeruch darf in der Nähe kein offenes Feuer brennen; also Zigaretten aus, keine Streichhölzer und Feuerzeuge benutzen. Weil auch an elektrischen Geräten Funken entstehen können, dürfen Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigt, keine Stecker aus der Steckdose gezogen und kein Telefon im Haus benutzt werden.
Fenster und Türen öffnen
Frische Luft verringert die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Fenster von außen öffnen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten aufgrund von Funkenbildung!
Gashahn zudrehen
Das Gasentnahmeventil am Behälter und die Hauptabsperreinrichtung schließen. Das Ventil befindet sich entweder im Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes oder direkt nach Eintritt der Rohrleitung in das Gebäude.

5 | Gasentnahmeventil mit Überfüllsicherung (Infos zu den weiteren Armaturen: siehe oben).
Mitbewohner warnen
Bitte Mitbewohner warnen, dabei keinesfalls die Türklingel benutzen. Danach müssen alle so schnell wie möglich das Haus verlassen.
Notdienst anrufen
Nun im Freien den Notdienst des Flüssiggasversorgers anrufen.