Mann mit Stift und Glühbirne, auf Tisch vor ihm Sparschwein, Münzen und Notizbuch, symbolisch für Energiesparmaßnahmen 2022.

Energiesparmaßnahmen 2022
+ 20 Energiespartipps

Infolge des Ukraine-Kriegs beabsichtigen die EU-Staaten seit August 2022, ihren Erdgasverbrauch um mindestens 15 % zu senken. Wir stellen Ihnen die Energiesparmaßnahmen vor, die für Deutschland beschlossen wurden, geben 20 zusätzliche Energiespartipps – und erklären Ihnen, warum sich ein Wechsel von Erdgas zu Flüssiggas gerade jetzt lohnen kann.

Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung

Darum ist Energiesparen nicht nur ratsam, sondern jetzt sogar Pflicht

 

Die Energielandschaft Europas hat sich durch den Ukraine-Krieg deutlich gewandelt: Einerseits werden seit Frühjahr 2022 große Anstrengungen unternommen, sich von russischen Erdgaslieferungen unabhängig zu machen; andererseits sorgt Russland selbst für eine künstlich herbeigeführte Knappheit seiner Erdgaslieferungen an die Staaten der Europäischen Union.

Um die Energieversorgung zu sichern und gerade im Winter eine Notsituation zu vermeiden, haben sich die EU-Staaten dazu verpflichtet, ihren Erdgasverbrauch um mindestens 15 % zu verringern. Für den Beitrag Deutschlands, dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen. Die Regelungen der kurzfristigen Maßnahmen gelten bereits seit 1. September 2022 bis 28. Februar 2023, diejenigen zu den mittelfristigen Maßnahmen seit 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024.

 

 

Kurzfristige Energiesparmaßnahmen

 

Private Energiesparmaßnahmen

Lieferanten von Erdgas und Wärme sind verpflichtet, ihre Kunden frühzeitig, mindestens aber zum Anfang der Heizsaison, über Folgendes zu informieren:

  • Energieverbrauch und damit verbundene Kosten
  • Auswirkungen der aktuellen und eventuell noch kommenden Energiepreissteigerungen
  • Einsparpotenziale

Eigentümer von Wohngebäuden, deren Wohngebäude leitungsgebunden Erdgas oder Wärme beziehen, sind verpflichtet, diese Informationen den Nutzern der Gebäude weiterzuleiten. Bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen ihre Eigentümer darüber hinaus spezifische Informationen zu Energieverbrauch und -kosten der jeweiligen Wohneinheit geben; auch dann, wenn die Preise erneut steigen.

 

Mietwohnungen und Ähnliches

Mietvertragsklauseln, die eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen, sind für die Geltungsdauer der Verordnung ausgesetzt. Das heißt: Mieter können die Heizung herunterdrehen, um mehr Energie zu sparen.

 

Private Schwimm- und Badebecken

Die Beheizung von privaten Schwimm- und Badebecken – auch Aufstellbecken – mithilfe von Erdgas oder mit Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ist verboten (Ausnahme: Badebecken, die für therapeutische Zwecke gebraucht werden).

 

Öffentliche Nichtwohngebäude

  • Flure, große Hallen, Foyers und Technikräume, in denen sich nicht regelmäßig Menschen aufhalten, dürfen nicht beheizt werden – es sei denn, es liegen (sicherheits-)technische Gründe dafür vor.
  • Büros dürfen nicht über 19 Grad Celsius beheizt werden. Andere Arbeitsräume müssen ebenfalls in geringerem Maße beheizt werden; abhängig vom Grad der körperlichen Anstrengung, mit der die Tätigkeit in diesen Räumen ausgeführt wird:
Körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit19 Grad Celsius
Körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen18 Grad Celsius
Mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit18 Grad Celsius
Mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen16 Grad Celsius
Körperlich schwere Tätigkeit12 Grad Celsius
  • Wenn dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen – insbesondere Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher – überwiegend zum Händewaschen vorgesehen sind, dürfen sie nicht genutzt werden, wenn es die Hygienevorschriften in dem Gebäude zulassen.

Grundsätzlich ausgenommen von den Regelungen für öffentliche Nichtwohngebäude sind beispielweise medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten.

 

Arbeitsräume in Arbeitsstätten

Die Höchstwerte für die Lufttemperatur, die für Arbeitsräume in öffentlichen Nichtwohngebäuden festgelegt wurden, gelten dagegen bei Arbeitsräumen in Arbeitsstätten als Mindesttemperaturwerte. Das heißt: In Betrieben u. Ä. dürfen die Temperaturen überschritten werden.

 

Baudenkmäler und Ähnliches

Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen ist untersagt; das betrifft nicht die Sicherheits- und Notbeleuchtung. Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie diejenigen Beleuchtungen, welche die Verkehrssicherheit aufrechterhalten oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich sind und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden können.

 

Einzelhandel

Das dauerhafte Offenhalten von (Laden-)Türen und Eingangssystemen zu beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist verboten; es sei denn, es ist für die Funktion des Ein- oder Ausgangs als Fluchtweg erforderlich.

 

Werbeanlagen

Von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetags dürfen keine beleuchteten bzw. lichtemittierende Werbeanlagen betrieben werden. Auch hier sind Beleuchtungen zur Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr ausgenommen, sofern diese nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden können – zum Beispiel regelmäßig beleuchtete Werbeträger an Fahrgastunterständen oder in Wartehallen sowie Haltepunkte und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung behandelt werden.

 

Die Verordnung zu den kurzfristigen Energiesparmaßnahmen sowie ihre Änderung als PDF:

 

 

Mittelfristige Energiesparmaßnahmen

 

Öffentliche, private und Firmengebäuden

  • In allen Gebäuden mit Erdgasheizungen muss innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Heizungs-Check durchgeführt werden. Das bietet sich zum Beispiel an, wenn Kehr- und Überprüfungstätigkeiten (also der Besuch eines Schornsteinfegers) oder eine reguläre Heizungswartung anstehen.
  • Bei großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis muss ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden, falls dieser bisher noch nicht durchgeführt wurde. Das gilt für Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 m2 sowie Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten.
    Der hydraulische Abgleich ist eine effektive Maßnahme zur Energieeinsparung: Je nach Gebäude kann der Gasverbrauch um etwa 8 kWh pro m2 gesenkt werden. Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme (Einfamilienhaus: ab ca. 650 Euro) trägt der Eigentümer bzw. Vermieter des Gebäudes.

 

Unternehmen

Unternehmen, die 10 GWh Energie pro Jahr oder mehr verbrauchen und bereits ein Energieaudit nach Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes durchgeführt haben, müssen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchführen. Darunter fallen kurzfristige Maßnahmen wie der Austausch von Beleuchtungen mit LED sowie die Optimierung von Arbeitsabläufen und technischen Systemen wie Druckluftsysteme. Auch Unternehmen sind zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs verpflichtet und müssen ineffiziente Heizungspumpen austauschen.

 

Die Verordnung zu den mittelfristigen Energiesparmaßnahmen als PDF: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen

Freiwillig Energie sparen im Alltag: 20 Energiespartipps

Eine Frau zeigt auf ein Icon mit einer stilisierten Glühbirne und einem Euro-Zeichen sowie dem Wort Energiespar-Tipps.Über die vorgeschriebenen Energiesparmaßnahmen hinaus kann jeder Verbraucher – ob im Haushalt oder Unternehmen – zusätzlich Erdgas einsparen. Selbst wenn er kein Erdgas zum Heizen bezieht: Da in Deutschland nach wie vor ein bedeutender Teil des Stroms durch Erdgaskraftwerke erzeugt wird (2021: 12,6 %), hilft auch die Einsparung von Strom dabei, den Erdgasverbrauch insgesamt einzudämmen. Dazu geben wir Ihnen folgende 20 Tipps:

 

 

 

 

Effizienter heizen

 

1. Heizkörper regelmäßig entstauben

Denn Staub und Schmutz auf den Oberflächen der Heizkörper verringern deren Wärmeabgabe.

 

2. Heizkörper entlüften

Gluckernde Geräusche und eine verminderte Wärmeentwicklung stellen sich oft ein, wenn sich zu viel Luft in Heizkörpern befindet. Eine regelmäßige Entlüftung kann Abhilfe schaffen: per Entlüftungsschlüssel (zum Beispiel in Baumärkten erhältlich) die Entlüftungsventile öffnen und die überschüssige Luft entweichen lassen. Bei automatischen Ventilen leisten diese die Entlüftung selbstständig.

 

3. Heizungsrohre dämmen

Freiliegende Heizungs- bzw. Warmwasserrohre lassen sich gut dämmen. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn das Heizwasser eine lange Strecke vom Heizkessel zu den einzelnen Heizkörpern zurücklegt.

 

4. Smarte Thermostate nutzen

Damit können Raumtemperaturen exakter eingestellt werden als mit klassischen Heizreglern. Außerdem können über smarte Thermostate Heizzeiten voreingestellt werden – per App selbst dann, wenn ihr Nutzer nicht vor Ort ist.

 

5. Türen abdichten

Mithilfe von Klebedichtungen und Dichtungen mit Bürstenstreifen lässt sich Zugluft effektiv vermeiden.

 

6. Türen immer schließen

Damit die Wärme in beheizten Räumen nicht über die Flure entweicht, sollten die Türen zu diesen Räumen geschlossen werden. Das verhindert auch die Bildung von Kondenswasser und dadurch Schimmel.

 

7. Rollläden herunterlassen und Vorhänge zuziehen

Gerade nachts – denn durch Fenster, die nicht verdeckt sind, kann viel Wärme verloren gehen.

 

8. Heizungsanlage regelmäßig warten lassen

Die Heizung sollte regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet und gereinigt werden. Dabei können auch Vorlauftemperatur, Nachtabsenkung und ein ausschließlicher Wasserbetrieb außerhalb der Heizsaison bedarfsgerecht eingestellt werden.

 

9. Heizungsanlage austauschen

Moderne Heizungsanlagen arbeiten effizienter als ältere Modelle. Deshalb ist zum Beispiel der Austausch von Gas- und Öl-Konstanttemperaturkesseln, die 30 Jahre oder länger betrieben wurden, bis auf Ausnahmen vorgeschrieben (nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 72). Ein Wechsel lohnt sich meistens aber schon deutlich früher.

 

Warmwasser sparen

 

10. Duschen statt baden

Denn je nach Dauer werden beim Duschen etwa 50 bis 70 Liter warmes Wasser gebraucht – beim Baden dagegen circa 160 Liter.

 

11. Sparduschkopf verwenden

Während bei üblichen Duschköpfen ungefähr 10 bis 11 Liter Wasser pro Minute durchläuft, ist die Schüttmenge bei einem Sparduschkopf auf etwa 6 bis 8 Liter pro Minute reduziert.

 

12. Geschirrspüler nutzen

Ein moderner Geschirrspüler verbraucht nur etwa halb so viel Wasser verglichen mit dem Geschirrspülen von Hand.

 

13. Warmwasser kühler einstellen …

Duschen oder Händewaschen kann immer noch angenehm sein, wenn das Warmwasser dafür etwas weniger warm eingestellt wird.

 

14. … oder vollständig darauf verzichten

Zum Händewaschen beispielsweise kann meist kaltes Wasser genutzt werden.

 

 

Cleverer kochen

 

15. Weniger Kochwasser verwenden

Oft ist mehr Wasser im Kochtopf als nötig – dabei ist eine geringere Menge Wasser schneller erhitzt.

 

16. Topfdeckel nutzen

Denn bei geschlossenem Deckel geht viel weniger Energie verloren.

 

17. Backofen nicht vorheizen

Gerade bei modernen Backöfen ist ein Vorheizen oft nicht nötig; darauf zu verzichten, kann etwa 20 % Energie einsparen. Ausnahmen, bei denen das Vorheizen sinnvoll ist: zum Beispiel beim Backen von Biskuitteig, Fisch und Fleisch.

 

18. Restwärme nutzen

Wenn (Ceran-)Herdplatten oder der Öfen ausgeschaltet werden, bleiben sie eine Weile heiß bzw. warm. Diese Wärme kann noch zum Garen genutzt werden.

 

 

Strom sparen

 

19. Auf Stand-by verzichten

Ob TV-Receiver, Hi-Fi-Anlage oder PC-Monitor: Bei Geräten ohne Netzschalter lohnt es sich, den Stecker zu ziehen, wenn sie nicht gebraucht werden.

 

20. Leuchtmittel wechseln

Wer von Halogen- oder Energiesparlampen auf LEDs umsteigt, verbraucht rund 80 % weniger Strom.

 

Mehr Empfehlungen zum Energiesparen geben wir Ihnen auf unserer Seite Heizkosten sparen: 11 Tipps für mehr Geld und Umweltschutz.

Alternative: von Erdgas zu Flüssiggas wechseln

Die Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung zielen darauf ab, den Verbrauch speziell von Erdgas zu senken. Daher kann sich ein Wechsel zu Flüssiggas lohnen: ein effizienter Energieträger zum Heizen, Kochen und für weitere Anwendungen. Im Gegensatz zu Erdgas stammt Flüssiggas nicht aus Russland und wird unabhängig von Pipelines per Tankwagen bedarfsgerecht zum Kunden geliefert. Gelagert wird der Energieträger direkt auf dem Grundstück des Nutzers in einem Flüssiggastank. Zudem ist Flüssiggas derzeit eine kostengünstige Alternative zu Erdgas.

Wie viel Flüssiggas Sie zum Beheizen Ihres Hauses benötigen, können Sie ganz einfach mit unserem BedarfsCheck ermitteln.

 

Ob Erdgas, Flüssiggas oder ein anderer Energieträger genutzt wird: Energie sparen im Alltag (Haushalt oder Unternehmen) lohnt sich immer – sowohl finanziell als auch für die Umwelt. Allerdings: Wer beispielsweise Flüssiggas nutzt, verbraucht kein Erdgas und leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Deutschland das Ziel von mindestens 15 % Einsparung von Erdgas erreicht. Dem einzelnen Nutzer bietet Flüssiggas darüber hinaus vielfältige Vorteile: viele Anwendungsmöglichkeiten, Kompatibilität zum Beispiel mit der effizienten Gas-Brennwertheizung, die besonders umweltfreundliche Option Bio-Flüssiggas und vieles mehr.

 

Wollen Sie mehr über die Vorteile von Flüssiggas erfahren? Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

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