Um die Verbraucher angesichts steigender Energiepreise zu entlasten, hatte die Bundesregierung die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf 7 % abgesenkt. Die zeitlich befristete Steuerminderung galt auch für die Nutzer von Flüssiggas zum Heizen und Kochen sowie als Prozessenergie. Im Folgenden erfahren Sie weitere Details.