Über einer ausgestreckten Hand stehen gezeichnet Sonne, Windrad, Glühbirne und Pflanze – symbolisch für den Ausbau nachhaltiger erneuerbarer Energien.

Ausbau erneuerbarer Energien: neue Gesetze 2023

Mithilfe zweier neuer Gesetzespakete soll die Versorgung deutscher Verbraucher mit erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt werden. Wir stellen die neuen Gesetze vor und empfehlen Ihnen einen nachhaltigen Energieträger, der die witterungsabhängige Nutzung von Solarthermie, Windenergie und Co. zuverlässig ergänzt.

Sofortmaßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien

Bereits im Frühjahr 2022 hat die Bundesregierung das sogenannte Osterpaket auf den Weg gebracht (offiziell: Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor). Es enthält unter anderem eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023), die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das EEG 2023 ist zum einen darauf ausgerichtet, den 1,5-Grad-Pfad nach dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen und die Abhängigkeit Deutschlands vom Import fossiler Energieträger zu senken; zum anderen, die Bürger und Unternehmen mit Blick auf stark gestiegene Energiekosten zu entlasten. Nachfolgend drei der Maßnahmen bzw. Änderungen zur vorher gültigen EEG-Fassung im Überblick:

 

Höhere Einspeisevergütung für Solarstrom

Seit 1. Januar 2023 gelten folgende Sätze für die Vergütung von Solarstrom, der in das öffentliche Energienetz eingespeist wird – abhängig von der Leistung der Anlage und dem Anteil der Einspeisung (teilweise oder voll):

Gültig für Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen worden sind. | * Für den über 10 kWp hinausgehenden Anlagenteil.
LeistungTeileinspeisungVolleinspeisung
< 10 kWp8,2 Cent/kWh13,0 Cent/kWh
10–40 kWp7,1 Cent/kWh*10,9 Cent/kWh*
40–100 kWp5,8 Cent/kWh*10,9 Cent/kWh*

Zwei Photovoltaikanlagen pro Dach möglich

Ab sofort dürfen auf einem Dach zwei Anlagen installiert werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind, dass die eine Anlage nur teilweise Strom in das öffentliche Energienetz einspeist und die andere voll sowie jede von ihnen über einen eigenen Zähler verfügt.

 

Höhere Einspeisung für bestehende PV-Anlagen erlaubt

Bisher war die Nennleistung von Bestands-Photovoltaikanlagen auf 70 Prozent begrenzt – Anlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung dürfen diesen Anteil ab dem 1. Januar 2023 überschreiten.

 

Steuerliche Vorteile bei Kauf und Betrieb von PV-Anlagen

Wer eine Photovoltaikanlage kauft, profitiert seit dem 1. Januar 2023 vom Wegfall der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), wenn die Anlage auf oder in der Nähe von einem Wohngebäude betrieben wird. Diese Regelung gilt auch für Einzelkomponenten, z. B. Batteriespeicher. Zusätzlich entfällt bei der Einspeisung von Solarstrom seit Jahresbeginn 2023 die Umsatzsteuer.

 

Wind-an-Land-Gesetz: einfacher zum Windkraftwerk

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz (offiziell Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land) strebt die Bundesregierung an, den Anteil der für Windkraftanlagen ausgewiesenen Flächen bis 2023 auf zwei Prozent zu steigern; als Beitrag zur Verdopplung der Strommenge, die heute bundesweit mithilfe erneuerbarer Energien erzeugt wird, bis zum Jahr 2030. Dazu werden die Länder in die Pflicht genommen: Sie sollen das Flächenziel zum Beispiel über die Neukonzeption von Mindestabstandsregelungen erreichen.

Damit zusammenhängend wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz novelliert: Für ein kürzeres Genehmigungsverfahren werden ab dem 1. Februar 2023 – zu dem das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft tritt – bundeseinheitliche Standards an die artenschutzrechtliche Prüfung angelegt.

 

Erneuerbare Energien: nicht nur witterungsabhängige Optionen

Sowohl das EEG 2023 als auch das Wind-an-Land-Gesetz haben zum Ziel, den Ausbau regenerativer Energien zu fördern, um die Stromproduktion aus Sonne und Wind zu steigern. Doch oft können die wetterabhängigen Erneuerbaren allein den Energiebedarf nicht decken. Wer die beiden Energieformen für sein Zuhause oder seinen Betrieb nutzen möchte, sollte daher auch über eine Alternative oder Ergänzung nachdenken: Für eine völlig netz- und witterungsunabhängige Energieversorgung bietet sich Bio-Flüssiggas an.

 

Biogenes Flüssiggas: netzunabhängige erneuerbare Energie auf Vorrat

Bio-Flüssiggas wird aus organischen Rest- und Abfallstoffen sowie nachwachsenden Rohstoffen wie Pflanzenölen aus Soja oder Raps hergestellt. Der biogene Energieträger ist genauso vielseitig einsetzbar wie konventionelles Flüssiggas – vom Heizen und der Warmwasserbereitung über den Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) bis hin zu Trocknungsprozessen und dem Einsatz als Prozess-Energie in Gewerbe und Industrie. Dabei verursacht biogenes Flüssiggas – abhängig von den eingesetzten Rohstoffen – bis zu 90 Prozent weniger CO2-Emissionen als die konventionelle Variante.

Durch die Lieferung per Tankwagen und die Lagerung in einem Flüssiggastank direkt auf dem Grundstück des Kunden empfiehlt sich Bio-Flüssiggas auch zur Kombination mit Solarthermie – für eine autarke Energieversorgung und ideal für alle, die ein Herz für die Umwelt haben. Alles über biogenes Flüssiggas erfahren Sie auf unserer Seite Bio-Flüssiggas: Herstellung, Anwendung und mehr.

 

Möchten Sie mehr über biogenes Flüssiggas erfahren oder Ihre Energieversorgung mit Bio-Flüssiggas ergänzen? Dann melden Sie sich gern bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

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