Diese Vergütung wird halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Anpassung wird am 1. August 2025 stattfinden.
Zwei Photovoltaikanlagen pro Dach möglich
Ab sofort dürfen auf einem Dach zwei Anlagen installiert werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind, dass die eine Anlage nur teilweise Strom in das öffentliche Energienetz einspeist und die andere voll sowie jede von ihnen über einen eigenen Zähler verfügt.
Höhere Einspeisung für bestehende PV-Anlagen erlaubt
Bisher war die Nennleistung von Bestands-Photovoltaikanlagen auf 70 Prozent begrenzt – Anlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung dürfen diesen Anteil seit dem 1. Januar 2023 überschreiten.
Steuerliche Vorteile bei Kauf und Betrieb von PV-Anlagen
Wer eine Photovoltaikanlage kauft, profitiert seit dem 1. Januar 2023 vom Wegfall der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), wenn die Anlage auf oder in der Nähe von einem Wohngebäude betrieben wird. Diese Regelung gilt auch für Einzelkomponenten, z. B. Batteriespeicher. Zusätzlich entfällt bei der Einspeisung von Solarstrom seit Jahresbeginn 2023 die Umsatzsteuer.
Wind-an-Land-Gesetz: einfacher zum Windkraftwerk
Mit dem Wind-an-Land-Gesetz (offiziell Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land) möchte die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 eine Verdopplung der Strommenge, die im Jahr 2023 bundesweit mithilfe erneuerbarer Energien erzeugt wurde, erzielen. Der Anteil der für Windkraftanlagen ausgewiesenen Flächen pro Bundesland soll dafür bis 2032 auf zwei Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Länder in die Pflicht genommen: Sie sollen das Flächenziel zum Beispiel über die Neukonzeption von Mindestabstandsregelungen erreichen.
Damit zusammenhängend wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz novelliert: Für ein kürzeres Genehmigungsverfahren werden seit dem 1. Februar 2023 – zu dem das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft tritt – bundeseinheitliche Standards an die artenschutzrechtliche Prüfung angelegt.
Erneuerbare Energien: nicht nur witterungsabhängige Optionen
Sowohl das EEG 2023 als auch das Wind-an-Land-Gesetz haben zum Ziel, den Ausbau regenerativer Energien zu fördern, um die Stromproduktion aus Sonne und Wind zu steigern. Doch oft können die wetterabhängigen Erneuerbaren allein den Energiebedarf nicht decken. Wer die beiden Energieformen für sein Zuhause oder seinen Betrieb nutzen möchte, sollte daher auch über eine Alternative oder Ergänzung nachdenken: Für eine völlig netz- und witterungsunabhängige Energieversorgung bietet sich Bio-Flüssiggas an.
Biogenes Flüssiggas: netzunabhängige erneuerbare Energie auf Vorrat
Bio-Flüssiggas wird aus organischen Rest- und Abfallstoffen sowie nachwachsenden Rohstoffen wie Pflanzenölen aus Soja oder Raps hergestellt. Der biogene Energieträger ist genauso vielseitig einsetzbar wie konventionelles Flüssiggas – vom Heizen und der Warmwasserbereitung über den Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) bis hin zu Trocknungsprozessen und dem Einsatz als Prozess-Energie in Gewerbe und Industrie. Dabei verursacht biogenes Flüssiggas – abhängig von den eingesetzten Rohstoffen – bis zu 90 Prozent weniger CO2-Emissionen als die konventionelle Variante.
Durch die Lieferung per Tankwagen und die Lagerung in einem Flüssiggastank direkt auf dem Grundstück des Kunden empfiehlt sich Bio-Flüssiggas auch zur Kombination mit Solarthermie – für eine autarke Energieversorgung und ideal für alle, die ein Herz für die Umwelt haben. Alles über biogenes Flüssiggas erfahren Sie auf unserer Seite Bio-Flüssiggas: Herstellung, Anwendung und mehr.
Möchten Sie mehr über biogenes Flüssiggas erfahren oder Ihre Energieversorgung mit Bio-Flüssiggas ergänzen? Dann melden Sie sich gern bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.