Entlastung von der Energiesteuer
Die Energiesteuer variiert in Ihrer Höhe abhängig von Energieerzeugnis und Verwendungszweck. Betreiber von KWK-Anlagen können auf Antrag nachträglich teilweise oder vollständig von der Energiesteuer, die zuvor für den Brennstoff gezahlt wurde, entlastet werden. Die Antragstellung erfolgt jährlich beim Hauptzollamt. Im gesamten Abschreibungszeitraum von üblicherweise 10 Jahren erfolgt die Entlastung voll, danach teilweise. Die Vollentlastung beim Einsatz von Flüssiggas beträgt derzeit 6,06 Cent pro Kilogramm.
Befreiung von der Stromsteuer
Bei der Stromsteuer (aktuell 2,05 ct/kWh) handelt es sich ebenso wie bei der Energiesteuer um eine Verbrauchssteuer. Sie betrifft sowohl Verbraucher, die Energie extern über Energieversorger beziehen, als auch Nutzer von selbst erzeugtem Strom. Allerdings können Betreiber von kleinen KWK-Anlagen bis 2 MWel von der Stromsteuer für selbst genutzten Strom vollständig befreit werden.
Vermeidung von Netznutzungsentgelten
Sofern BHKW-Betreiber Strom in das öffentliche Netz einspeisen, können sie beim örtlichen Betreiber der Elektrizitätsverteilnetze dafür einen Antrag zur Vergütung für vermiedene Netznutzungsentgelte stellen. Diese ist seit 2025 regional einheitlich und liegt für dieses Jahr bei 4,7 ct/kWh.
BHKW-Förderung: Zusammenfassung
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die vorgestellten aktuellen Fördermaßnahmen:
- Vergütung Stromverbrauch/-einspeisung
- Förderung Modernisierung
- Befreiung EEG-Umlage
- Entlastung Stromsteuer
- Befreiung Energiesteuer
- Vermeidung Netznutzungsentgelte
Blockheizkraftwerke arbeiten energieeffizient und können auch ohne Anschluss an das Erdgasnetz betrieben werden; zum Beispiel mithilfe von Flüssiggas – oder sogar noch vorteilhafter über Bio-Flüssiggas. Außerdem haben wir Ihnen gezeigt, dass sowohl die Anschaffung als auch der Betrieb von BHKW über verschiedene staatliche Maßnahmen gefördert werden.
Haben Sie noch Fragen zur BHKW-Förderung oder möchten Sie herausfinden, ob sich die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks für Sie lohnt? Dann melden Sie sich gern bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.
(Stand aller Informationen auf dieser Seite: Februar 2025. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.)