Person, die Geldmünzen aufstapelt und dabei etwas aufschreibt; symbolisch für die Energie-Entlastung für Flüssiggaskunden.

Energie: Entlastung auch für Flüssiggaskunden

Als Reaktion auf die derzeit außergewöhnlich hohen Energiepreise hat der Bund 2022 und 2023 mehrere Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher auf den Weg gebracht. Jetzt ist auch eine Erstattung von Kosten für Flüssiggas, Heizöl und Pellets beschlossen. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick.

Bis zu 2.000 € pro Haushalt möglich

Nachdem eine Preisbremse für Erdgas, Strom und leitungsgebundene Wärme beschlossen wurde, sollten auch die Nutzer nicht-leitungsgebundener Energieträger wie Flüssiggas, Heizöl und Pellets finanziell entlastet werden. Dazu stellte der Bund ein Entlastungspaket über 1,8 Milliarden € bereit.

Maßgeblich für die Höhe der Auszahlung war der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022: Ist in diesem Zeitraum mehr als das Doppelte des Referenzpreises von 57 Cent pro Liter für den Energieträger bezahlt worden, hatte der Verbraucher Anspruch auf 80 % des Mehrbetrags – bis maximal 2.000 € pro Haushalt. Verbraucher in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen konnten den Heizkostenzuschuss online über die Brennstoffhilfe stellen; in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen mussten sie sich an die zuständigen Ministerien bzw. Behörden wenden. Der Antrag konnte bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.

 

Rechnungen und eidesstattliche Erklärung für Energie-Entlastung nötig

Die Kostenerstattung wurde durch die Bundesländer abgewickelt. Dazu mussten die Verbraucher zum einen die Rechnungen über die Energiekosten in den genannten Zeiträumen einreichen; zum anderen eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Rechnungen. Wohnte der Verbraucher zur Miete, musste sein Vermieter die Rechnungen sowie die Erklärung einreichen und die Entlastung an seinen Mieter weitergeben.

 

Wie bereits durch die Umsatzsteuersenkung wurden Flüssiggaskunden durch eine weitere Energie-Entlastung bedacht, denn auch sie zahlten seit Frühjahr 2022 mehr für ihre Energie; ebenso wie die Nutzer von Heizöl, Pellets und anderen Energieträgern. Dennoch lag der Flüssiggaspreis nach wie vor deutlich unter dem Preis von beispielsweise Heizöl – ein starkes Argument für alle, die netzunabhängig und vergleichsweise günstig mit Energie versorgt werden wollen.

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