Mann hält eine Kreidetafel mit der Beschriftung Gasumlage.

Gasumlage: Flüssiggas-Kunden nicht betroffen

Die Bundesregierung plante eine Umlage auf Erdgas, kurz Gasumlage, die ab 1. Oktober 2022 erhoben werden sollte. Dadurch wäre Heizen für etwa die Hälfte der Bevölkerung teurer geworden – Flüssiggaskunden wären davon nicht betroffen gewesen. Wir geben Ihnen einen Überblick und erklären Ihnen, warum es sich lohnt, langfristig Flüssiggas zu nutzen.

Warum wurde die Gasumlage geplant?

Infolge des Ukraine-Kriegs seit Frühjahr 2022 will Deutschland unabhängiger von russischem Erdgas werden. Hinzu kommt, dass Russland selbst die Gasimporte immer wieder reduziert oder sogar aussetzt. Um die Energieversorgung angesichts dieser Entwicklungen sicherzustellen, wird der Energieträger vermehrt aus anderen Ländern eingekauft.

Die höheren Beschaffungskosten, die sich daraus ergeben, werden zunächst von den Gas-Importeuren getragen. Die Gasumlage sollte diese Belastungen auf alle privaten sowie gewerblichen und industriellen Verbraucher von Erdgas verteilen – ganz gleich, ob der Energieträger aus Russland kommt oder aus anderen Ländern. Ziel der Gasumlage wäre gewesen, das finanzielle Bestehen der importierenden Unternehmen abzusichern und dadurch den Gasmarkt zu stabilisieren.

Rechtliche Grundlage für die Einführung einer Gasumlage ist das Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz – EnSiG).

 

Höhe der Gasumlage, Mehrkosten für Verbraucher und Zeitraum

Die Gasumlage war in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde geplant. In dieser Höhe hätte sie für Verbraucher von Erdgas pro Jahr dreistellige Mehrkosten verursacht – die Mehrwertsteuer nicht eingerechnet (siehe unten). Nachfolgend drei Beispiele:

Jährlicher VerbrauchJährlicher Mehrpreis durch Gasumlage
Singlehaushalt5.000 kWhCa. 121 €
Zweipersonenhaushalt8.000 kWhCa. 194 €
Vierpersonenhaushalt20.000 kWhCa. 484 €

Erdgaskunden können die Mehrkosten, die sie aufgrund dieser Gasumlage erwarten müssen, individuell anhand einer einfachen Formel berechnen:

Bisheriger Jahresverbrauch (kWh) ⋅ 2,419 : 100 = Mehrkosten (€)

Allerdings ist sowohl bei den Beispielen oben als auch der Formel noch nicht die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage eingerechnet. Diese war in Höhe von 7 % vorgesehen (ermäßigter Mehrwertsteuersatz).

Die Gasumlage sollte zunächst vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 erhoben werden. In diesem Zeitraum hätte sie alle drei Monate angepasst werden können.

Um die Mehrbelastung durch die Gasumlage für die Verbraucher wiederum abzumildern, soll statt des üblichen Mehrwertsteuersatzes von 19 % der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf den Preis für das Erdgas selbst angewandt werden; gültig im selben Zeitraum, in dem die Gasumlage erhoben wird. Dennoch ist zu erwarten, dass die Mehrkosten, welche die Gasumlage verursacht, die Einsparungen durch die Mehrwertsteuersenkung übersteigen.

 

Frei von der Gasumlage: Flüssiggas

Nutzer von Flüssiggas (auch LPG, Liquefied Petroleum Gas) wären nicht von der Gasumlage betroffen gewesen. Grund ist die unterschiedliche Herkunft der beiden Energieträger Erdgas und Flüssiggas: Während Erdgas bislang zu einem großen Teil aus Russland bezogen wurde, stammt das Flüssiggas, das in Deutschland verwendet wird, aus dem Nordseeraum sowie zum Beispiel den Niederlanden und Belgien.

 

Versorgungssicherheit, biogene Varianten und weitere Flüssiggas-Vorteile

Flüssiggas bietet seinen Anwendern noch weitere Vorteile. So wird der Energieträger in einem Flüssiggastank direkt beim Verbraucher gelagert und dieser per Tankwagen befüllt – völlig unabhängig von leitungsgebundener Versorgung. Durch diese Netzunabhängigkeit eignet sich Flüssiggas insbesondere für Verbraucher, die keinen Anschluss an das Erdgasnetz haben.

Aber auch für alle anderen privaten und gewerblichen Nutzer lohnt sich eine langfristige Lösung mit Flüssiggas. Denn aufgrund seiner Herkunft aus verschiedenen Ländern bietet es eine krisensichere Versorgung. Erdgas hingegen wurde bis etwa Mitte 2022 zum größten Teil aus Russland importiert.

Darüber hinaus können Kunden bei einigen ausgewählten Flüssiggasanbietern mit ihrer bestehenden Flüssiggasanlage von einer biogenen Variante des Energieträgers profitieren: Bio-Flüssiggas ermöglicht noch einmal eine deutliche Einsparung von CO2-Emissionen im Vergleich zu konventionellem Flüssiggas, das ohnehin sehr emissionsarm verbrennt. Außerdem erfüllen Nutzer mit biogenem Flüssiggas die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau nach Gebäudeenergiegesetz (GEG).

 

Die Gasumlage hätte Erdgaskunden zusätzlich zum Preis für den Energieträger selbst belastet, der seit 2021 stark gestiegen ist. Flüssiggas (LPG) wäre nicht von der Gasumlage betroffen gewesen und bietet seinen Anwendern noch einige weitere Vorteile: darunter eine hohe Versorgungssicherheit sowie den Einsatz biogener Varianten zugunsten des Klimas. Damit lassen sich auch die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) besonders einfach erfüllen. Das macht Flüssiggas zu einer langfristig sinnvollen Alternative zu Erdgas.

Haben Sie Interesse an Flüssiggas? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

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