Symbolische Darstellung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Energieeffizienz-Farbskala für Gebäude und Paragrafenzeichen.

Gebäudeenergiegesetz in Kraft: wichtige Neuerungen und attraktive Optionen

Seit 1. November 2020 in Kraft, gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung; vor allem, weil es die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Versorgung in Neubauten vorschreibt. Dazu zählt jetzt auch biogenes Flüssiggas – mit Blick auf die Gesamtkosten die wahrscheinlich günstigste Lösung, die Vorgaben des GEGs im Neubau zu erfüllen.

Bio-Flüssiggas als erneuerbare Energie im Gebäudeenergiegesetz anerkannt

Wer biogenes Flüssiggas zur Energieversorgung nutzt, braucht laut GEG keine zusätzliche Solaranlage oder ähnliche Technologien zur Erzeugung regenerativer Energien. Für die Erfüllung der Nutzungspflicht kommt es zum einen auf die eingesetzte Heizungstechnologie, zum anderen auf den Anteil des Bio-Flüssiggases an:

* Kraft-Wärme-Kopplung, zum Beispiel per Flüssiggas-BHKW.
BrennwertkesselKWK*-Anlage
Mind. 50 %Mind. 30 %

Die Anbieter von BioLPG machen es ihren Kunden besonders leicht, die Vorgabe zum Anteil zu erfüllen: Hier haben die Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Bio-Anteilen an ihrer üblichen Flüssiggasbestellung. Dieser wird – ebenfalls GEG-konform – über ein Massenbilanzierungssystem nachgewiesen.

Zum Vergleich die Quoten anderer Energieträger und Technologien, mit denen die Vorgaben des GEGs ebenfalls erfüllt werden können:

Solarthermie15 % des Gesamtenergiebedarfs für Wärme- und Kältebereitstellung
Strom aus erneuerbaren Energien15 %
BioLPG / gasförmige Biomasse
in KWK-Anlagen
30 %
Brennstoffzelle40 %
BioLPG / gasförmige Biomasse
in Brennwertkesseln
50 %
Flüssige Biomasse50 %
Feste Biomasse
(Pellets, Holz etc.)
50 %
KWK-Anlagen50 %
Wärmepumpen
(elektrisch oder fossil angetrieben)
50 %
Fernwärme/-kälte
Wenn diese selbst zu 50 % aus erneuerbaren Quellen stammt.

Außerdem können für biogenes Flüssiggas reduzierte Primärenergiefaktoren (PEF) angesetzt werden. Dadurch lassen sich die Anforderungen an ein Niedrigstenergiegebäude, zum Beispiel ein KfW-Effizienzhaus 55, deutlich einfacher erreichen; die Anforderungen an anderer Stelle – wie beispielsweise bei der teureren Dämmung – und somit auch die Gesamtkosten sinken.

Der zu errechnende PEF ist abhängig von der eingesetzten Technologie und dem Anteil an Bio-Flüssiggas: Für den Anteil BioLPG in einem Brennwertkessel beträgt der Primärenergiefaktor (PEF) nur 0,7 statt wie bei Heizöl und konventionellem Flüssiggas 1,1. Bei Verwendung von BioLPG in einer KWK-Anlage beträgt für dessen Anteil der Primärenergiefaktor (PEF) nur 0,5.

Auch diese Werte zeigen wir Ihnen im Vergleich zu den PEF anderer gängiger Energieträger:

* Für den Anteil des biogenen Flüssiggases.
Umweltenergie
(Wärmepumpe)
0,0
Holz, Holzpellets, Hackschnitzel0,2
Biogenes Flüssiggas
30 % bei KWK-Anlagen
0,5 für den Anteil des biogenen Flüssiggases
Flüssiggas
in Quartierslösung (Nahwärmenetz)
0,6
Biogenes Flüssiggas
50 % bei Brennwerttechnik
0,7 für den Anteil des biogenen Flüssiggases
Biogas / gasförmige Masse0,7
Heizöl
(extraleicht)
1,1
Erdgas1,1
Steinkohle1,1
Flüssiggas konventionell1,1
Braunkohle1,2
Nachtspeicherstrom1,8

Allerdings erfolgt die konkrete Berechnung für jede Anlage selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen (100 % BioLPG und eine besonders effiziente Anlage) kann sogar ein PEF von null erzielt werden.

 

Das Gebäudeenergiegesetz ersetzt die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes(EEWärmeG). Mit dem neuen Gesetz wurden außerdem EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt.

Die Ziele des Gebäudeenergiegesetzes sind klar: den Energieverbrauch im Haus reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern. Die Aufnahme des innovativen biogenen Flüssiggases als gasförmige Biomasse ins GEG ist da nur logisch. Denn gerade beim Betrieb effizienter Brennwerttechnologie schont der vielseitig einsetzbare Energieträger das Klima und gleichzeitig den Geldbeutel – denn BioLPG ist bereits zu einem geringen Mehrpreis erhältlich und die Anschaffung deutlich teurerer Heizungssysteme – wie beispielsweise Wärmepumpen – entfällt.

 

Wenn Sie Bio-Flüssiggas beziehen möchten oder noch Fragen rund um die Energieversorgung ihres Hauses nach GEG haben, melden Sie sich gern bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

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