Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2002 hat das Gesetz einige Neuerungen erfahren – zuletzt zum 1. April 2025.
Warum ist das KWKG wichtig?
Das KWKG definiert Förderungen und Vergütungen, die den Betreiber-/innen von KWK-Anlagen zugutekommen. Es schafft also Anreize zur Strom-Erzeugung mithilfe von KWK-Anlagen und sorgt auf diese Weise für die Verbreitung der kompakten Kraftwerke. Dies unterstützt den Wandel zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Energieversorgung in Deutschland.
Was hat sich mit dem KWKG 2025 geändert?
Geändert haben sich unter anderem Begriffsbestimmungen: Beispielsweise wird in der neuen Fassung des Gesetzes der Begriff unvermeidbare Abwärme statt industrielle Abwärme genutzt. Hinzu kommen zwei wichtige Neuerungen, welche die Anschaffung und den Betrieb von KWK-Anlagen in Deutschland begünstigen sollen:
- Die Geltungsdauer für die Förderung neuer KWK-Anlagen wurde verlängert. Nach der vorigen Fassung des KWKG sollten nur Betreiber/-innen von Anlagen einen Zuschlag für KWK-Strom erhalten, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Gemäß KWKG 2025 werden jetzt auch Anlagen gefördert, bis dahin genehmigt oder bestellt worden sind, aber erst innerhalb der darauffolgenden vier Jahre in Betrieb genommen werden (KWKG 2025 § 6 Abs. 1). So erstreckt sich der Förderzeitraum bis zum Ende des Jahres 2030.
- Die Zulassung leistungsstarker KWK-Anlagen wurde vereinfacht. Bisher war für Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 300 Megawatt, wie sie zur Versorgung von Stadtteilen oder ganzer Städte genutzt werden, eine beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission nötig. Diese Genehmigungspflicht ist mit dem Inkrafttreten des KWKG 2025 entfallen.
Eine wichtige Einschränkung betrifft allerdings die Art des Energieträgers, der zum Betrieb der KWK-Anlage genutzt wird: So gibt es keine Förderung mehr für neue KWK-Anlagen, die mithilfe fossiler flüssiger Brennstoffe betrieben werden – also beispielsweise Öl. Im Umkehrschluss wird nach wie vor die Strom-Erzeugung mit neuen KWK-Anlagen gefördert, die zum Beispiel mit konventionellen bzw. fossilen Gasen betrieben werden. Zum Beispiel mit Flüssiggas, das ebenso wie Öl ein netzunabhängiger Energieträger ist, aber weniger CO2-Emissionen verursacht. Ausgewählte Flüssiggasversorger bieten ihren Kundinnen und Kunden sogar eine biogene Variante an.
KWK-Anlage mit Flüssiggas und Bio-Flüssiggas: zukunftsfähig versorgt
Viele BHKW-Hersteller bieten Modelle, die sich mit Flüssiggas betreiben lassen (siehe dazu unsere Übersicht Flüssiggas-BHKW: Hersteller und Modelle). Flüssiggas wird per Tankwagen geliefert und in einem fest auf dem Grundstück installierten Flüssiggastank gelagert.
Wie bei den meisten anderen Heizungsarten auch, müssen für den Betrieb neuer BHKW mindestens anteilig erneuerbare Energien genutzt werden. Zu welchem Anteil und ab welchem Jahr hängt davon ab, ob das Blockheizkraftwerk in einem Neubau oder Bestandsgebäude genutzt wird und ob die Kommune, in der dieses gelegen ist, eine Wärmeplanung veröffentlicht hat. Wird das BHKW zur Versorgung bestimmter Gebäudearten wie Ställe oder Kirchen genutzt, entfällt die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Eine anschauliche Übersicht über die Regeln geben wir Ihnen auf unserer Seite Heizungsgesetz: die wichtigsten Regelungen.
Mit Bio-Flüssiggas lässt sich diese Pflicht zur Nutzung erneuerbare Energien ganz einfach erfüllen – ohne dass dazu das BHKW umgebaut werden muss oder weitere Technik zur Nutzung erneuerbarer Energien nötig ist.

Zudem führt der Betrieb eines BHKW mit Bio-Flüssiggas zu einem niedrigen Primärenergiefaktor (PEF) von nur 0,5. In Abhängigkeit von der Anwendung führt ein reduzierter PEF zu einem geringeren Primärenergiebedarf für ein Gebäude. Dadurch werden gesetzliche Baustandards einfacher erfüllt und weitere energetische Maßnahmen können reduziert werden (wie z. B. Dämmung). Mit dem erneuerbaren Energieträger Bio-Flüssiggas können Bauherrinnen und Bauherren also die Mindestanforderungen des Heizungsgesetzes einfacher erreichen und es bieten sich mehr Möglichkeiten, die KfW-Effizienzhaus-Standards zu erfüllen.
Lohnt sich ein BHKW jetzt noch?
Das KWKG 2025 bestätigt: Kraft-Wärme-Kopplung bleibt ein zentraler Baustein der Energiewende. Wer heute in ein modernes BHKW investiert – idealerweise in Kombination mit dem erneuerbaren Energieträger Bio-Flüssiggas – profitiert nicht nur von stabilen Förderbedingungen, sondern auch von einer effizienten, netzunabhängigen und zukunftssicheren Energieversorgung.
Melden Sie sich jetzt bei uns, wenn Sie Interesse an Bio-Flüssiggas für den Betrieb einer neuen oder bestehenden KWK-Anlage haben: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.