Neue Gasheizung einbauen: Ist das noch erlaubt?
Nach dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes (offiziell: Gebäudeenergiegesetz, GEG) am 1. November 2020 war die Verunsicherung unter den Verbraucher/-innen groß, die Rede von einem vermeintlichen generellen Gasheizung-Verbot machte die Runde. Fakt ist: Die Erfüllung des Heizungsgesetzes ist grundsätzlich technologieoffen. Auch nach der jetzigen Fassung des Gesetzes, die seit 2024 gilt, ist der Einbau einer neuen Gasheizung möglich; zum Beispiel beim Austausch einer alten gegen eine neue Gasheizung.
Die wesentliche Bedingung für den Einbau neuer fossiler Heizsysteme ist, dass sie dauerhaft mit einem bestimmten Anteil erneuerbarer Energien betrieben werden müssen – entweder sofort ab Erstinbetriebnahme oder erst ab dem Jahr 2029.
Der Anteil sowie der Zeitpunkt, ab dem erneuerbare Energie genutzt werden muss, hängen davon ab, ob die neue Gasheizung in einem Neubau oder Bestandsgebäude installiert wird und ob die Kommune eine Wärmeplanung veröffentlicht hat.
Nachfolgend die Regelungen aus dem Heizungsgesetz (§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage) zum Einbau Heizungen bzw. die Art des Energieträgers, der für ihren Betrieb verwendet wird, im Überblick:
- Eine Heizung, die in einem Neubau im Neubaugebiet installiert wird, muss zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Wenn die Kommune, in der das Gebäude liegt, in einen Wärmeplan veröffentlicht hat, gilt das auch für Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sowie Bestandsgebäude.
- Handelt es sich allein um eine Gasheizung, muss diese dauerhaft zu 65 % mit erneuerbarem Erdgas oder Flüssiggas betrieben werden.
- Wird eine neue Heizung in einem Neubau außerhalb eines Neubaugebiets oder Bestandsgebäude installiert und liegt noch keine kommunale Wärmeplanung vor, kann die Heizung zunächst zu 100 % mit fossiler Energie betrieben werden.
- Erneuerbare Energie ist dann erst später zu verschiedenen Mindestanteilen gefordert:
- Ab 2029 mindestens 15 % erneuerbare Energie
- Ab 2035 mindestens 30 % erneuerbare Energie
- Ab 2040 mindestens 60 % erneuerbare Energie
Diese Bedingungen sehen Sie im Detail auch auf unserer Seite Heizungsgesetz: die wichtigsten Regelungen. Dort sind auch Ausnahmeregelungen für irreparabel defekte Heizungen und bestimmte Gebäudearten aufgeführt.
Ganz gleich, welche Regelung zum Einsatz erneuerbarer Energien nach Heizungsgesetzt greift: Ab dem Jahr 2045 sollen alle Heizungen in Deutschland mit erneuerbaren Energien betrieben werden; fossile Energieträger sind dann auch für die neu eingebauten Gasheizungen nicht mehr erlaubt.
Was kostet eine neue Gasheizung?
Die Kosten für eine neue Gasheizung hängen vor allem vom Modell und der Leistung ab. Auch die Preisgestaltung der Hersteller ist entscheidend. Im Folgenden einige beispielhafte Werte zur ersten Orientierung:
- Für ein modernes Gasbrennwertgerät sollte mit Anschaffungskosten von etwa 3.500 bis 7.800 € gerechnet werden.
- Der Austausch einer bestehenden Gasheizung im Einfamilienhaus schlägt im Schnitt mit mindestens 8.000 € zu Buche.
- Wer seine alte Ölheizung auf eine Gasanlage umrüstet, muss mit Gesamtkosten von etwa 10.000 bis 15.000 € kalkulieren.
- Im Neubau beginnen die Investitionen für eine Gas-Hybridheizung bei rund 20.000 €.
- Ein separater Warmwasserspeicher verursacht zusätzliche Kosten von 1.400 bis 6.000 €, abhängig von Größe und Qualität.
- Eine Gasheizung kombiniert mit Solarthermie liegt preislich im Bereich von 15.000 bis 20.000 €.
- Für eine Gas-Wärmepumpen-Hybridlösung müssen in der Regel 20.000 bis 25.000 € eingeplant werden.
- Die laufenden Heizkosten im Einfamilienhaus belaufen sich auf etwa 130 bis 140 € im Monat beziehungsweise 1.600 bis 1.700 € im Jahr.
- Für Wartung und Schornsteinfegerarbeiten fallen pro Jahr zusätzliche 150 bis 250 € an.
Wer eine moderne Therme mit Erdgas betreibt und zu netzunabhängigem Flüssiggas wechseln will, kann das Gerät in den meisten Fällen weiternutzen; oft müssen nur Düsen ausgetauscht werden.
Zum Vergleich: Allein die Anschaffung einer Wärmepumpe – ohne Installation und Umsetzung von Maßnahmen, die für ihren effizienten Betrieb nötig sind – kann selbst nach Abzug möglicher Fördergelder mit 10.000 bis 20.000 € zu Buche schlagen.
Neue Gasheizung: Förderung möglich?
Auf Bundesebene wird eine neue Gasheizung nicht gefördert. Allerdings ist bei der Umsetzung als Gas-Hybridheizung der Teil des Heizsystems förderfähig, der erneuerbare Energien nutzt; also zum Beispiel die Solarthermieanlage oder Wärmepumpe. Zudem bieten beispielsweise einige Flüssiggasversorger in Zusammenarbeit mit Heizungsherstellern attraktive Boni für den Kauf einer neuen Gasheizung an.
Kann ich eine neue Gasheizung von der Steuer absetzen?
Die Anlage selbst nicht, aber die Lohnkosten bzw. Handwerkerkosten, die im Rahmen der Montage entstanden sind. Die Bedingungen dafür sind im Einkommensteuergesetz (EStG) § 35c definiert.
Statt Erdgas: Welches Gas in Zukunft?
Heute heizt gut die Hälfte aller deutschen Haushalte mit Erdgas. Um die Vorgaben des Heizungsgesetzes zu erfüllen, sollen aber anteilig mehr erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung eingebunden werden – mit dem Ziel einer treibhausgasneutralen Energieversorgung ab dem Jahr 2045. Es sollen also verstärkt Alternativen zu Erdgas genutzt werden. Nachfolgend zwei Optionen:
Wasserstoff: Perspektive ungewiss
Als Energieträger der Zukunft fällt immer wieder der Begriff Wasserstoff. Wann dieser allerdings verfügbar bzw. die noch fehlende Infrastruktur eingerichtet sein wird, in welchem Maßstab die Versorgung angeboten wird – gerade im ländlichen Raum – und wie viel der innovative Energieträger kosten wird, ist noch ungeklärt. Zu viele Fragezeichen für eine zuverlässige Wärmeversorgung, die heute eingerichtet werden und sich auch in Zukunft bewähren soll.
Heute kann zumindest schon einmal kompatible Heiztechnik erworben werden: H2-ready-Gasheizungen versprechen einen künftigen Betrieb der Anlage mit Wasserstoff, sind aber mit 9.000 bis 11.000 € Anschaffungskosten in der Regel teurer als die bewährten herkömmlichen Geräte. Ob sich der höhere Preis tatsächlich durch eine künftige Nutzung von Wasserstoff und einen technisch zuverlässigen Betrieb mit dem neuen Energieträger rechtfertigt, ist fraglich.
Bio-Flüssiggas: Energiezukunft schon heute
Statt sich auf eine künftige Versorgung mit Wasserstoff zu verlassen, das künftig durch heutige Erdgasleitungen zu den Verbrauchsstellen gelangen soll, bietet sich eine netzunabhängige Lösung an: (Bio-)Flüssiggas. Kundinnen und Kunden ausgewählter Versorger, die sowohl konventionelles und biogenes Flüssiggas anbieten, profitieren schon heute von einer langfristigen und gesetzeskonformen Versorgung.
Die geforderten Anteile erneuerbarer Energien lassen sich ganz einfach mit Bio-Flüssiggas einbinden. Dieses kann zu einem entsprechenden Anteil an der Flüssiggasbestellung bezogen werden. Optional lässt sich die Versorgung mit (Bio-)Flüssiggas um andere erneuerbare Energien ergänzen. Zum Beispiel mithilfe einer Gas-Hybridheizung, die eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energie (Solarthermieanlage, Wärmepumpe usw.) umfasst.
Ein allgemeines Gasheizung-Verbot gibt es nicht – eine neue Gasheizung ist auch heute erlaubt und überzeugt gerade bei den Investitionskosten gegenüber Wärmepumpen, Pelletheizungen und anderen Optionen. Ob im Neubau oder beim Austausch einer Gasheizung im Bestand: dank netzunabhängigem Bio-Flüssiggas ist die Nutzung einer neuen Gasheizung nach Heizungsgesetz auch in Zukunft gesichert.
Überzeugt auch Sie (Bio-)Flüssiggas für eine neue Gasheizung? Dann melden Sie sich jetzt bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.