Betankung eines Flüssiggas-Tanklasters.

Ölheizungen verboten? Strenge Regeln für den Einbau.

Ab 2026 ist der Einbau neuer Ölheizungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 2021 kommt außerdem ein starker Preisanstieg für alle Energieträger, die CO2-Ausstoß verursachen. Weil sich der Mehrpreis nach der Emissionsmenge bemessen wird, betrifft das die Nutzer von Heizöl in Zukunft ganz besonders. Deshalb ist die ölbetriebene Heizung schon jetzt ein Auslaufmodell. Da sind neue Alternativen gefragt.

Vorhandene Öl- und Gasheizung austauschen: in diesen Fällen Pflicht

Schon jetzt herrscht in Deutschland eine Austauschpflicht für öl- bzw. gasbetriebene Heizkessel, die nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • Älter als 30 Jahre
  • Weder Niedertemperatur- noch Brennwertkessel
  • Nennleistung zwischen 4 und 400 kW
  • Kein Einsatz in einem Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten
  • Bei Wohngebäude: kein Eigentümerwechsel seit 01.02.2002

Vorteil für Endverbraucher: Sind die Bauanzeige bzw. der Bauantrag eines Gebäudes sowie auch die Heizungsanlage älter als 5 Jahre, kann die Heizungsmodernisierung gefördert werden. Insbesondere der Austausch von alten Ölheizungen gegen moderne Gas-Brennwertthermen lohnt sich: In Kombination mit erneuerbarer Energie, die zum Beispiel durch eine Solaranlage erzeugt wird, sind hier bis zu 45 % Investitionszuschuss möglich.

Auch wer ohne eine Solaranlage den Ölkessel nur gegen eine Gasbrennwerttherme tauscht, sollte sich im Vorfeld informieren, welche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heizungsmodernisierung förderfähig sind. Auf Wunsch prüfen einige Flüssiggasanbieter die förderfähigen Kosten und unterstützen ihre Kunden bei der Antragstellung.

Neue Ölheizung einbauen: in manchen Fällen erlaubt

Bereits seit Mai 2014 gilt, dass die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten bis auf diese Ausnahmen verboten ist:

  • Es stehen keine anderen, weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung.
  • Die Heizölverbraucheranlage wird hochwassersicher errichtet.

Außerdem besteht die Pflicht zu einer Nachrüstung bis 2023; in Überschwemmungsgebieten generell und in Risikogebieten, soweit das wirtschaftlich vertretbar ist. Rechtsgrundlage ist das Hochwasserschutzgesetz II (WHG) § 78c.

Ab 2026 dürfen in Gebäuden nur noch Ölheizungen eingebaut werden, wenn

  • keine Anschlussmöglichkeit an das Erdgasnetz oder Fernwärme besteht,
  • eine Ölheizung mit Unterstützung erneuerbarer Energie installiert wird (dabei wird die Anschaffung eines neuen Ölkessels nicht gefördert) und
  • alternativ erzeugte Wärme nicht genutzt oder erzeugt werden kann.

Einzelheiten dazu sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist.

Effizienter, sauberer, günstiger: Alternativen zu Öl

Es gibt eine Reihe an Heizlösungen, die wirtschaftlicher und umweltfreundlicher als Ölheizungen arbeiten. Hier einige Beispiele mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen:

HeizungsartVorteileNachteile
Gasbrennwert
  • Bewährte Technik
  • Kostengünstige Modernisierung
  • Gegenüber Öl geringere Energiekosten und CO2-Emissionen
  • Mit Wirkungsgrad bis zu 110 % besonders wirtschaftlich
  • Förderung nur für die Heizungsoptimierung, nicht auf den neuen Gasbrennwertkessel
Gasbrennwert + Solar
  • Durch Solarenergie geringere Energiekosten
  • Staatlich gefördert
  • Solar-Unterstützung wetterabhängig
  • Eignung der Dachfläche vorausgesetzt
  • Investition trotz Förderung höher als bei reinem Wechsel auf neuen Gasbrennwertkessel
Gasbrennwert + Luftwärmepumpe
  • Durch Kombination aus Gasbrennwertkessel und Luftwärmepumpe geringere Energiekosten
  • Keine Dachfläche wie bei Solaranlagen notwendig
  • Witterungsunabhängig
  • Staatlich gefördert
  • Investition trotz Förderung höher als bei reinem Wechsel auf neuen Gasbrennwertkessel
Blockheizkraftwerk (BHKW)
  • Effizient und leistungsstark
  • Rückvergütung für überschüssigen Strom
  • Hohe Investitionskosten
  • Wirtschaftlichkeit vom Wärme- und Strombedarf abhängig
Wärmepumpe
  • Niedrige Heizkosten
  • Geringe Emissionen
  • In der Modernisierung häufig nicht ohne zusätzliche energetische Maßnahmen umzusetzen
  • Niedrige Vorlauftemperaturen,
    nicht für alle Heizungsarten ideal
  • Hohe Investitionskosten insbesondere bei der Modernisierung von Gebäuden
Pelletheizung
  • Günstig im Betrieb
  • Nachwachsender Brennstoff
  • Hohe Investitionskosten
  • Zusätzlicher Lagerraum
  • Hoher Wartungsaufwand, um störungsfreien Betrieb zu gewährleisten

Von Öl zu welcher Energie wechseln?

Welche Heizungsart die beste ist, hängt vom beheizten Gebäude und den Ansprüchen des Nutzers an eine moderne Heizlösung ab. Als Energieträger stellt sich Gas meist als vorteilhafte Alternative zu Heizöl heraus. So verursacht Erdgas deutlich weniger CO2-Emissionen als Öl und es erfordert keinen Kessel – sofern das Gebäude an das öffentliche Versorgungsnetz angebunden ist.

Flexibler ist Flüssiggas, das bedarfsgerecht geliefert und in einem Tank direkt auf dem Grundstück des Nutzers gelagert wird. Flüssiggas ist über das Heizen hinaus für viele weitere Anwendungen geeignet – zum Beispiel zum Kochen, Trocknen oder für gewerbliche Prozesse.

Ganz gleich, welche Heizlösung oder welcher Energieträger bevorzugt wird: Der Wechsel von Öl ist mit Anschaffungskosten verbunden. Doch erhalten Modernisierer dafür staatliche Förderungen.

Ölheizung austauschen: vom Staat besonders gefördert

Seit 2021 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit ihr wurde die energetische Gebäudeförderung neu aufgestellt und weiterentwickelt. Sie umfasst drei Programmteile:

* Wohngebäude. | ** Nichtwohngebäude.
Einzelmaßnahmen
(BEG EM)
Systemische Maßnahmen

  • Wohngebäude
    (BEG WG*)
  • Wohngebäude
    (BEG NWG**)
Beschreibung
  • Sanierung WG + NWG
  • Einfache Sanierung und Kombinationsmaßnahmen
  • Vollsanierung + Neubau
  • Auf Effizienzhausniveau
  • Vollsanierung + Neubau
  • Auf Effizienzhausniveau
Förderfähige Kosten
  • WG: maximal 60.000 € (brutto) pro Wohneinheit
  • NWG: 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 15 Mio. €
  • Maximal 150.000 € pro Wohneinheit, max. 30 Mio. €
  • 2.000 € pro m² Nettogrundfläche,
    maximal 30 Mio. €
Voraussetzungen
  • Einzelmaßnahmen in Wohngebäude oder Nichtwohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren
  • Vollsanierung/Neubauten auf Effizienzhaus-Standard

Der Austausch einer Ölheizung wird als BEG-Einzelmaßnahme gefördert. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche flüssiggasbetriebenen Heizungsanlagen förderfähig sind – eine davon sogar inklusive Öl-Austauschprämie (die sogenannte „Abwrackprämie“):

* Mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mind. 25 % durch Kombination mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Holz-/Pellet-Heizung. | ** Innerhalb von 2 Jahren nach Installation werden erneuerbare Energien mit einem Anteil von mindestens 25 % eingebunden. | *** Individueller Sanierungsfahrplan.
Gas-Hybridheizung*Gas-Brennwertheizung (renewable ready)**
  • 30 % Zuschuss
  • +10 % Öl-Austauschprämie
  • + 5 % iSFP-Bonus***
  • Max. 45 % Zuschuss
  • 20 % Zuschuss
  • +5 % iSFP-Bonus***
  • Max. 25 % Zuschuss

Wichtig: Jede der genannten Heizungsformen muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um nach BEG förderfähig zu sein. Ob Ihre gewünschte künftige Heizlösung diese erfüllt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Darüber hinaus gibt es eine Förderung für die Heizungsoptimierung. Wird beispielsweise nur der Heizkessel getauscht, sollte geprüft werden, welche Maßnahmen dabei außerdem anfallen – denn das BEG fördert unter anderem:

  • Ersatz älterer Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Modelle
  • Demontage und Entsorgung alter Öltanks (bei Wechsel von Öl auf Flüssiggas)

Lösung im Neubau: biogenes Flüssiggas

Für die Einbindung erneuerbarer Energien zum Betrieb der förderfähigen Gas-Brennwertheizung (siehe Tabelle oben) ist seit 01.11.2020 auch biogenes Flüssiggas anerkannt. Im Vergleich zu konventionellem Flüssiggas, das sich bereits sehr emissionsarm anwenden lässt, sind mit Bio-Flüssiggas noch einmal bis zu 90 % weniger CO2-Emissionen möglich. Mehr über den innovativen Energieträger erfahren Sie auf unserer Seite „Biogenes Flüssiggas“.

 

Die Investition in eine neue Heizung wird für viele Betreiber einer Ölheizung ab 2026 zur Pflicht. Wir empfehlen das schon jetzt – nicht nur, um rechtzeitig die Vorgaben des GEG zu erfüllen, sondern auch mit Blick auf effizientere Heizsysteme und sauberere Energieträger; zugunsten Ihrer Geldbörse und des Klimas.

Möchten Sie noch mehr über den Austausch Ihrer Ölheizung gegen eine moderne, flüssiggasbetriebene Alternative aus erster Hand erfahren? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

 

 

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