Drei Fünfzig-Euro-Scheine auf einer Hand, symbolisch für die BEG-Förderung; im Hintergrund ein Heizkörper.

BEG-Förderung 2022: Welche Heizung lohnt sich jetzt?

Wer die Modernisierung seiner Heizung fördern lassen will, sollte die neuen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beachten. So ist zum Beispiel die Förderung von Wärmepumpen zum 15. August 2022 deutlich gesunken. Erfahren Sie, was sich außerdem geändert hat – und warum sich für Sanierer weiterhin Flüssiggas lohnt.

Das ist die BEG-Förderung 2022

Die BEG umfasst Förderungen von Maßnahmen, welche die Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich steigern sollen. Das BEG-Gesamtprogramm besteht aus 3 Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

 

Die BEG-Förderung hat zum Jahreswechsel 2020/2021 diverse frühere Förderprogramme abgelöst, unter anderem das Programm Heizen mit erneuerbaren Energien. Zum 15. August 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) angepasst, um bei Sanierungen einen stärkeren Klimaschutzeffekt zu erzielen und gleichzeitig die Abhängigkeit deutscher Verbraucher von russischem Gas und Öl zu senken.

Weil Modernisierer ihre Anträge für BEG EM beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen müssen, wird hierfür oft der Begriff BAFA Förderung genutzt.

Weitere Infos zum Thema finden Sie auch auf der offiziellen Website des BAFA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.

 

Die Änderungen der Heizungsförderung im Überblick

Diese Förderungen sind entfallen:

  • Kreditförderung der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Gasbetriebene Anlagen – darunter Renewable-ready- und Gashybrid-Heizungen sowie gasbetriebenen Wärmepumpen – und damit einhergehende Umfeldmaßnahmen
  • Kombigeräte, die aus einer Gasbrennwertheizung und einer Wärmepumpe bestehen

Es gibt außerdem keinen Bonus mehr, wenn der Heizungstausch Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Darüber hinaus wurde die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden auf 5 Mio. Euro reduziert.

 

Im Gegenzug sind zusätzlich zum Öl-Austausch-Bonus weitere Boni für den Austausch anderer Heizungsarten hinzugekommen – mit drei wesentlichen Bedingungen:

  • Beschränkt auf funktionierende Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
  • Gasheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein (Ausnahme: Gasetagenheizungen).
  • Der Austausch muss dazu führen, dass das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird (im Gebäude oder gebäudenah).

Zudem wird jetzt ein Bonus von 5 % für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.

 

Die BEG-Fördersätze haben sich zum 15. August 2022 wie folgt geändert:

Neue HeizungFrühere HeizungBisherige FörderungFörderung seit 15.8.2022Veränderung
Luft-Wasser-WärmepumpeGasheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb)35 %35 %
Luft-Wasser-WärmepumpeGasheizung (bis zu 20 Jahre in Betrieb)35 %25 %
Sole-Wasser-Wärmepumpe
(Wasser/Geothermie)
Gasheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb)35 %40 %
Sole-Wasser-Wärmepumpe
(Wasser/Geothermie)
Gasheizung (bis zu 20 Jahre in Betrieb)35 %30 %
Luft-Wasser-WärmepumpeÖlheizung45 %35 %
Sole-Wasser-Wärmepumpe
(Wasser/Geothermie)
Ölheizung45 %40 %
Gas-Hybridheizung (Gas-
Brennwertheizung in Kombination mit
Solarthermie oder Wärmepumpe)
Beliebig30–40 %0 %
SolarthermieEinzelmaßnahme30 %25 %
SolarthermieGasheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb, nach
Heizungstausch kein fossiler
Brennstoff)
0 % 35 %
Biomasse (Hackschnitzel/Pellets)Gasheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb)35 %20 %
Biomasse (Hackschnitzel/Pellets)Gasheizung (bis zu 20 Jahre in Betrieb)35 %10 %
iSFP-Bonus5 %0 %

Kurzum: Die grundsätzliche Förderbedingung, dass nach der Modernisierung zu 100 % erneuerbare Energien zum Heizen genutzt werden sollen, erfordert die Investition in entsprechende hochpreisige Anlagen. Gleichzeitig sind die meisten Förderungen von Heizungsanlagen gesunken. Gerade in der Sanierung bzw. Modernisierung stellt das viele Hausbesitzer vor große Herausforderungen, was den Aufwand und die Investitionskosten anbelangt. Das betrifft nicht nur die Anschaffung und Installation der neuen Heiztechnologie: So erfordert beispielsweise der zuverlässige Betrieb einer Wärmepumpe oft eine Investition in Zusatzmaßnahmen, darunter die Erneuerung der Gebäudedämmung. Allein diese Maßnahmen können sich auf fünf- bis sechsstellige Extrakosten summieren – die Wärmepumpe und ihr Einbau nicht einmal miteingerechnet.

 

Bewährte Lösung: Flüssiggastank zur Miete

Statt eine der geförderten – und dennoch kostspieligen – Optionen zur Heizungsmodernisierung kann eine vergleichsweise günstige, etablierte Heizlösung sinnvoller sein: zum Beispiel eine Gas-Brennwertheizung mit Flüssiggas. Gerade bei Flüssiggasanbietern, die den nötigen Flüssiggastank zur Miete auf dem Grundstück des Nutzers installieren, lohnt sich der Vergleich mit anderen, teuren Heizlösungen – zumal Heizlösungen mit Flüssiggas einfach umzusetzen sind.

Einige Flüssiggasversorger bieten ihren Kunden sogar Bio-Flüssiggas: Mit denselben Heizungsanlagen wie herkömmliches Flüssiggas kompatibel, lassen sich mithilfe der biogenen Variante noch einmal 90 % CO2-Emissionen einsparen. Kunden, die zu 100 % Bio-Flüssiggas beziehen, nutzen damit eine erneuerbare Energie ganz ohne zusätzliche Technik wie Solarthermie und Wärmepumpen.

 

Wer bei der Heizungsmodernisierung zu Flüssiggas wechselt, braucht keine Förderung wie die BEG-Förderung 2022 – denn selbst die beliebte, wirtschaftlich arbeitende Gas-Brennwertheizung ist im Durchschnitt günstiger als beispielsweise eine Wärmepumpe. Den dazugehörigen Flüssiggastank können Sie bei einigen Versorgern ganz einfach mieten.

Möchten Sie von einem Flüssiggastank zur Miete profitieren? Dann melden Sie sich gern bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

Verwandte Themenbereiche