Alternativ kann die Gaspreis-Bremse mithilfe einer Formel berechnet werden. Ausgangspunkt für diese Art der Berechnung sind zum einen der vertragliche Arbeitspreis und zum anderen der jährliche Erdgasverbrauch, den der Erdgasversorger im September 2022 für den Verbraucher prognostiziert hat:
Berechnung Gaspreisbremse 2023 (Erdgas)
(Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis (ct/kWh) – 12) × (Prognostizierter Jahresverbrauch (kWh) × 0,8) : 12 : 100 = Gaspreis-Bremse (€) pro Monat
Falls Fernwärme statt Erdgas genutzt wird, gilt diese Formel:
(Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis (ct/kWh) – 9,5) × (Prognostizierter Jahresverbrauch (kWh) × 0,8) : 12 : 100 = Gaspreis-Bremse (€) pro Monat
Eine Erläuterung dieser Formeln geben wir in unserer Antwort auf die Frage Wie funktioniert die Gaspreis-Bremse? unten sowie anhand des nachfolgenden realitätsnahen Beispiels.
Gaspreisbremse: Beispielrechnung
Ein Vierpersonenhaushalt hat einen prognostizierten Energieverbrauch von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr. Bei einem Erdgas-Arbeitspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde müsste der Haushalt 275 Euro pro Monat zahlen – die Gaspreisbremse sorgt allerdings dafür, dass für 80 % des prognostizierten Verbrauchs nur 12 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden müssen. Mithilfe der oben gezeigten Formel ergibt sich folgende Berechnung der Gaspreisbremse:
(22 ct/kWh – 12) × (15.000 kWh × 0,8) : 12 : 100 = 100 € pro Monat
Die Gaspreisbremse beträgt hier also ganze 100 Euro pro Monat.
Gaspreis-Bremse im Detail
Was bedeutet „Gaspreis-Bremse“?
Die Gaspreis-Premse (eigentlich: Gas- und Wärmepreisbremse, da sie nicht nur für Erdgas, sondern auch für Fernwärme gesetzlich festgeschrieben ist) ist eine Deckelung des Preises für Erdgas (und Fernwärme). Von der Gaspreis-Bremse profitieren Verbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme in Deutschland – sowohl Privatpersonen bzw. Haushalte als auch kleine und mittlere Unternehmen.
Rechtliche Grundlage der Gaspreis-Bremse ist das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG), das am 25.11.2022 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Anlass für die Erarbeitung und das Inkrafttreten der Gaspreis-Bremse ist der deutliche Anstieg der Energiepreise 2022 nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges bzw. der darauf erfolgten Bestrebungen Deutschlands, die Energieversorgung unabhängig von Erdgas aus Russland zu machen.
Wie funktioniert die Gaspreis-Bremse?
Die Gaspreisbremse gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, der im September 2022 durch den Energielieferanten prognostiziert wurde. Für den Verbrauch, der über dieses Kontingent hinausgeht, muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.
Gaspreis-Bremse: Welcher Preis gilt?
Für die Gaspreis-Bremse gelten folgende Referenzpreise: