Die Gaspreisbremse konnte mithilfe einer Formel berechnet werden. Ausgangspunkt für diese Art der Berechnung waren zum einen der vertragliche Arbeitspreis und zum anderen der jährliche Erdgasverbrauch, den der Erdgasversorger im September 2022 für den Verbraucher prognostiziert hatte:
Berechnung Gaspreisbremse 2023 (Erdgas)
(Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis (ct/kWh) – 12) × (Prognostizierter Jahresverbrauch (kWh) × 0,8) : 12 : 100 = Gaspreisbremse (€) pro Monat
Für Fernwärme statt Erdgas gilt diese Formel:
(Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis (ct/kWh) – 9,5) × (Prognostizierter Jahresverbrauch (kWh) × 0,8) : 12 : 100 = Gaspreisbremse (€) pro Monat
Eine Erläuterung dieser Formeln geben wir in unserer Antwort auf die Frage Wie funktionierte die Gaspreisbremse? unten sowie anhand des nachfolgenden realitätsnahen Beispiels.
Gaspreisbremse: Beispielrechnung
Ein Vierpersonenhaushalt hatte einen prognostizierten Energieverbrauch von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr. Bei einem Erdgas-Arbeitspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde hätte der Haushalt 275 Euro pro Monat zahlen müssen – die Gaspreisbremse sorgte allerdings dafür, dass für 80 % des prognostizierten Verbrauchs nur 12 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden mussten. Mithilfe der oben gezeigten Formel ergibt sich folgende Berechnung der Gaspreisbremse:
(22 ct/kWh – 12) × (15.000 kWh × 0,8) : 12 : 100 = 100 € pro Monat
Die Gaspreisbremse betrug hier also ganze 100 Euro pro Monat.
Gaspreisbremse im Detail
Was bedeutet Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse (eigentlich: Gas- und Wärmepreisbremse, da sie nicht nur für Erdgas, sondern auch für Fernwärme gesetzlich festgeschrieben worden ist) war eine Deckelung des Preises für Erdgas (und Fernwärme), die für das Jahr 2023 galt. Von der Gaspreisbremse profitierten Verbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme in Deutschland – sowohl Privatpersonen bzw. Haushalte als auch kleine und mittlere Unternehmen.
Rechtliche Grundlage der Gaspreisbremse war das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG), das am 25.11.2022 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Anlass für die Erarbeitung und das Inkrafttreten der Gaspreisbremse war der deutliche Anstieg der Energiepreise 2022 nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges bzw. der darauf erfolgten Bestrebungen Deutschlands, die Energieversorgung unabhängig von Erdgas aus Russland zu machen.
Wie funktionierte die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse galt für 80 Prozent des Verbrauchs, der im September 2022 durch den Energielieferanten prognostiziert wurde. Für den Verbrauch, der über dieses Kontingent hinausging, musste der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.
Gaspreisbremse: Welcher Preis galt?
Für die Gaspreisbremse galten folgende Referenzpreise: