Ein Heizungsregler, auf dem ein Geldschein liegt; repräsentativ für finanzielle Entlastung durch die Gaspreisbremse.

Gaspreisbremse 2023: Informationen und Beispiele

Die Gaspreisbremse hat Millionen Verbraucher in Deutschland finanziell entlastet. Aber wissen Sie auch, wie der ehemalige Preisdeckel berechnet wird? Wir zeigen es Ihnen – und erfahren Sie außerdem, warum Flüssiggas-Kunden die Gaspreisbremse gar nicht erst brauchten.

Die Informationen auf dieser Seite wurden zuletzt aktualisiert am 18.04.2024.

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Gaspreisbremse: Berechnung leicht gemacht

Wie wurde die Gaspreisbremse berechnet? Welche Formel gibt es?

Die Gaspreisbremse konnte mithilfe einer Formel berechnet werden. Ausgangspunkt für diese Art der Berechnung waren zum einen der vertragliche Arbeitspreis und zum anderen der jährliche Erdgasverbrauch, den der Erdgasversorger im September 2022 für den Verbraucher prognostiziert hatte:

 

Berechnung Gaspreisbremse 2023 (Erdgas)

(Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis (ct/kWh) – 12) × (Prognostizierter Jahresverbrauch (kWh) × 0,8) : 12 : 100 = Gaspreisbremse (€) pro Monat

 

Für Fernwärme statt Erdgas, gilt diese Formel:

(Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis (ct/kWh) – 9,5) × (Prognostizierter Jahresverbrauch (kWh) × 0,8) : 12 : 100 = Gaspreisbremse (€) pro Monat

Eine Erläuterung dieser Formeln geben wir in unserer Antwort auf die Frage Wie funktionierte die Gaspreisbremse? unten sowie anhand des nachfolgenden realitätsnahen Beispiels.

 

Gaspreisbremse: Beispielrechnung

Ein Vierpersonenhaushalt hatte einen prognostizierten Energieverbrauch von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr. Bei einem Erdgas-Arbeitspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde hätte der Haushalt 275 Euro pro Monat zahlen müssen – die Gaspreisbremse sorgte allerdings dafür, dass für 80 % des prognostizierten Verbrauchs nur 12 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden mussten. Mithilfe der oben gezeigten Formel ergibt sich folgende Berechnung der Gaspreisbremse:

(22 ct/kWh – 12) × (15.000 kWh × 0,8) : 12 : 100 = 100 € pro Monat

Die Gaspreisbremse betrug hier also ganze 100 Euro pro Monat.

 

Gaspreisbremse im Detail

Was bedeutet Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse (eigentlich: Gas- und Wärmepreisbremse, da sie nicht nur für Erdgas, sondern auch für Fernwärme gesetzlich festgeschrieben worden ist) war eine Deckelung des Preises für Erdgas (und Fernwärme), die für das Jahr 2023 galt. Von der Gaspreisbremse profitierten Verbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme in Deutschland – sowohl Privatpersonen bzw. Haushalte als auch kleine und mittlere Unternehmen.

Rechtliche Grundlage der Gaspreisbremse war das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG), das am 25.11.2022 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Anlass für die Erarbeitung und das Inkrafttreten der Gaspreisbremse war der deutliche Anstieg der Energiepreise 2022 nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges bzw. der darauf erfolgten Bestrebungen Deutschlands, die Energieversorgung unabhängig von Erdgas aus Russland zu machen.

Wie funktionierte die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse galt für 80 Prozent des Verbrauchs, der im September 2022 durch den Energielieferanten prognostiziert wurde. Für den Verbrauch, der über dieses Kontingent hinausging, musste der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

 

Gaspreisbremse: Welcher Preis galt?

Für die Gaspreisbremse galten folgende Referenzpreise:

Erdgas12 ct/kWh
Fernwärme9,5 ct/kWh

Wer profitierte von der Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse galt für:

  • Private Haushalte
  • Kleine/mittlere Unternehmen (Jahresverbrauch < 1,5 Mio. kWh)
  • Pflegeeinrichtungen
  • Forschungs-/Bildungseinrichtungen
  • Vereine

Dabei war nicht relevant, ob der Energieträger für einen Neubau oder ein Bestandsgebäude genutzt wurde; ebenso war bei privat genutzten Gebäuden die Gebäudeart (Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte usw.), das Eigentumsverhältnis (Mietwohnung oder Eigentumswohnung) sowie die Art der Heizung (Zentralheizung, Etagenheizung usw.) unerheblich. Wohnte der Verbraucher zur Miete, musste die Gaspreisbremse in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden. Zudem galt die Gaspreisbremse auch nach Umzug; maßgeblich war dann der Verbrauch in der neuen Wohnung bzw. dem neuen Haus.

 

Ab wann galt die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse galt ab dem 1. März 2023, wobei im März rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet wurden.

 

Gaspreisbremse: Bis wann galt sie?

Die Gaspreisbremse galt bis zum 31. Dezember 2023, ihre mögliche Verlängerung bis Ende April 2024 wurde nicht umgesetzt.

 

 

Gaspreisbremse: für Flüssiggaskunden nicht nötig

Bereits vor dem Inkrafttreten der Gaspreisbremse hatten viele Verbraucher, die andere Energieträger als Erdgas oder Fernwärme nutzen, gefragt: Gilt die Gaspreisbremse bei einem Gastank oder Pellets? Was ist mit Öl bzw. Heizöl?

Für Flüssiggaskunden lautete die Antwort: Sie nutzen mit Flüssiggas einen Energieträger, der auch 2022 nicht derart starken Preissteigerungen unterworfen war wie Erdgas. Selbst in der sogenannten Energiekrise 2022 lagen die Flüssiggaspreise im Durchschnitt unter denen für Erdgas – teilweise sehr deutlich:

Diagramm, das die Entwicklung des durchschnittlichen Erdgas- und Flüssiggaspreises in den Jahren 2021 bis 2023 in Deutschland zeigt.

Durchschnittspreis für Erdgas (ct/kWh) für Einfamilienhaus mit Jahresenergiebedarf von 20.000 kWh, beispielhaft bei Erdgas-Zentralheizung inkl. Warmwasserbereitung; jeweils aktuelle Sondervertragskundentarife im Markt, Grundpreis anteilig enthalten, nicht mengengewichtet. Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Stand: Dezember 2023 + Durchschnittspreis für Flüssiggas bei Abnahme von 3.000 l. Quelle: https://brennstoffboerse.de ; Umrechnung der Einheiten in unserem Flüssiggas-Rechner.

 

Wenn Sie heute den Preis für Erdgas mit dem für Flüssiggas vergleichen wollen, können Sie ganz einfach unseren praktischen Gaspreis-Rechner nutzen. Geben Sie dazu einfach Ihren Energieverbrauch sowie einen konkreten Preis für Erdgas und Flüssiggas ein – und Sie erhalten sofort ein Ergebnis:

 

Gaspreis-Rechner

Die angegebenen Werte sind Vorschlagswerte (Quellen: Erdgaspreis BDEW, Flüssiggaspreis brennstoffboerse.de, 4. Quartal 2022). Aktuelle Werte können Sie selbst eingeben. Es fallen zusätzliche Kosten an: bei Erdgas ca. 117,98 € pro Jahr (Grundpreis, Stand 02.2023, Quelle: check24.de) und bei Flüssiggas ca. 150 € pro Jahr (Grundpreis und Wartungsgebühren, Stand 02.2023).

Um dennoch eine weitestgehende Gleichbehandlung der Energieverbraucher sicherzustellen, wurde auch die Umsatzsteuer für Flüssiggas von 19 auf 7 % gesenkt. Zudem konnte die Nutzer nicht leitungsgebundener Energieträger eine Härtefallhilfe beantragen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Energie: Entlastung auch für Flüssiggaskunden.

 

Die Preise für Flüssiggas sind auch im herausfordernden Jahr 2022 vergleichsweise stabil geblieben – deshalb hatte der Gesetzgeber hierfür keine Gaspreisbremse vorgesehen. Kein Wunder: Da Flüssiggas nicht aus Russland stammt, war der Energieträger nur indirekt von der Umstellung der Energieversorgung Deutschlands und die damit einhergehenden Preissteigerungen betroffen.

Möchten Sie von der hohen Versorgungssicherheit und vielen weiteren Vorteilen von Flüssiggas profitieren? Dann melden Sie sich gern bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

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