Wenn die Heizung durch einen auftretenden Schaden ausfällt und nicht mehr zu reparieren ist, spricht man von einer Heizungshavarie. Falls die Heizung defekt ist, dann sorgt das nicht nur für Unzufriedenheit bei den Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern kann gerade bei niedrigen Temperaturen und Minusgraden zu ernsthaften Schäden am Haus führen. Deshalb empfiehlt es sich hier, nicht lange zu zögern. Trotzdem sollten Sie bei der Wahl der neuen Heizung die verschiedenen Optionen vergleichen und abwägen.
Übergangsfrist: 5 Jahre Zeit bis zur Heizung mit erneuerbaren Energien
Wenn Eigentümer/-innen von einer Heizungshavarie betroffen sind, müssen sie nach dem Austausch nicht sofort erneuerbare Energien zum Heizen nutzen. Die aktuelle gesetzliche Regelung nennt eine Übergangsperiode von bis zu fünf Jahren nach einer Heizungshavarie. Während dieser Zeit darf man das Gebäude weiterhin ausschließlich fossil beheizen – beispielsweise mit einer mobilen Mietheizung.
Neue Heizung einbauen: das ist erlaubt
In Kommunen, die noch keine kommunale Wärmeplanung veröffentlicht haben, dürfen weiterhin Heizungen installiert werden, die zunächst zu 100 % fossile Energie nutzen. Wichtig ist jedoch, dass die neu eingebauten Modelle die aktuell geltenden Bestimmungen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die nächsten Jahre erfüllen. Sie müssen also anteilig erneuerbare Energie nutzen können oder mit anderen Technologien kombinierbar sein. Einen entsprechenden Nachweis stellen zum Beispiel Energieberater/-innen aus.
Eine Übersicht zu den Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen finden Sie hier:

Alle weiteren Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben im Heizungsgesetz finden Sie auf unserer Seite Heizungsgesetz: die wichtigsten Regelungen.
Heizung funktioniert nicht? Neue Heizung mit Flüssiggas!
Wenn eine Heizung irreparabel kaputt geht, ist das gleichzeitig die Chance, mit einem anderen Energieträger von hoher Versorgungssicherheit, langfristiger Bezahlbarkeit und weiteren Vorteilen zu profitieren.
Unsere Empfehlung für einen neuen Energieträger ist Flüssiggas. Denn eine Flüssiggasversorgung bietet alle Vorteile einer Brennwertheizung und erfüllt gleichzeitig die Anforderung, einen Anteil erneuerbarer Energie zu nutzen. Zu den Vorteilen von Flüssiggas zum Heizen gehören unter anderem:
- Netzunabhängige Versorgung: Lagerung in Flüssiggastank, Belieferung per Tankwagen
- Hohe Verfügbarkeit des Energieträgers
- Biogene Variante: erneuerbare Energie, damit Erfüllung der Nutzungspflicht nach Heizungsgesetz möglich
- In Bestandsgebäuden: Modernisierung ohne Zusatzkosten für Wärmedämmung usw.
- Schneller Einbau, dadurch Vermeidung von Kälteschäden