Wie oft muss ein Flüssiggastank überprüft werden?
Ein Flüssiggastank muss vor der ersten Inbetriebnahme, danach alle zwei Jahre eine äußere Prüfung und in der Regel alle zehn Jahre eine innere Prüfung erhalten. In diesen gesetzlich vorgeschriebenen Flüssiggastank-Prüfungen wird kontrolliert, ob die Anforderungen zur Aufstellung des Flüssiggastanks sowie die materialtechnischen Anforderungen weiterhin erfüllt sind. Außerdem können – je nach Flüssiggasversorger – weitere Prüfungen hinzukommen. Im Folgenden ein Beispiel:
- Alle 2 Jahre äußere Prüfung
- Alle 10 Jahre innere Prüfung
- Alle 8 Jahre Eichung und Tausch des Gaszählers oder bei einer bestandenen Stichprobenprüfung Verlängerung um 4 Jahre und kein Tausch
- Alle 10 Jahre Prüfung der Rohrleitungen
- Bei gewerblicher Nutzung können die Prüfungen der Verbrauchsanlagen auch kürzere Prüffristen beinhalten (z. B. 1–4 Jahre).
Geregelt werden die Prüfungen durch mehrere Richtlinien und Gesetze, u. a.:
Was umfasst die Flüssiggasanlagen-Prüfung?
Flüssiggasanlagen-Prüfung vor Inbetriebnahme
Bevor der Flüssiggastank erstmals befüllt wird und in Betrieb geht (das heißt: das damit betriebene Verbrauchsgerät eingeschaltet wird), müssen sowohl der Flüssiggastank als auch die damit verbundenen Verbrauchsgeräte und Leitungen geprüft werden. Im Einzelnen sind das die Rohrleitung (Versorgungsleitung bis zur Hauptabsperreinrichtung und die Verbrauchsleitung vom Hauptabsperrhahn bis zum Verbrauchsgerät) sowie das Verbrauchsgerät mit der Abgasanlage (falls vorhanden). Sämtliche Schritte der Flüssiggasanlagen-Prüfung werden dokumentiert. Außerdem erhält der Kunde eine Einweisung in den Gebrauch seiner Flüssiggasanlage.
Wiederkehrende äußere Prüfung für Flüssiggastanks
Bei der äußeren Prüfung handelt es sich um eine Sicht- und Dichtheitsprüfung. Dabei werden zum Beispiel die Armaturen, die Umgebung des Flüssiggastanks auf Bewuchs und die Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Brandlasten sowie der Zustand des Flüssiggastanks insgesamt geprüft. Es wird außerdem kontrolliert, ob die technischen Daten des Flüssiggastanks mit den Angaben in den entsprechenden Dokumenten übereinstimmen.
Wiederkehrende innere Prüfung für Flüssiggastanks
Mit der inneren Flüssiggastank-Prüfung wird unter anderem festgestellt, ob
- die Überfüllsicherung funktionsfähig ist,
- das Sicherheitsventil funktioniert und sich alle anderen Flüssiggastank-Armaturen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden,
- der Korrosionsschutz des Flüssiggastanks weiterhin in Ordnung ist und sich kein Rost und Ablagerungen auf dem Flüssiggastank gebildet haben und
- die Aufstellbedingungen weiterhin erfüllt sind.
Inzwischen gibt es neuartige Prüfverfahren, die ein Öffnen von unterirdischen und oberirdischen Flüssiggastanks nicht mehr erforderlich machen. Zu erwähnen sind hierbei die Einspeise- und die Schallemissionsprüfung.
Einspeiseprüfung
Ziel dieses Prüfverfahrens ist es, die Wirksamkeit der Isolierung des Flüssiggastanks zu beurteilen. Voraussetzung ist, dass der Flüssiggastank mit Epoxidharz beschichtet ist und keine Einbauten oder Auftriebssicherungen vorhanden sind.
Schallemissionsprüfung
Bei der Schallemissionsprüfung muss der Innendruck des Flüssiggastanks durch das Erwärmen von Gas erhöht werden (ca. 10–11 bar). Zusätzlich werden je nach Größe des Flüssiggastanks ein oder mehrere Druckaufnehmer an definierten Stellen des Flüssiggastanks installiert. Die Auswertungen der Druckaufnehmer werden dabei kontinuierlich gemessen und sollten dabei keine größeren Ausschläge auftreten, kann der Flüssiggastank weitere 10 Jahre betrieben werden. Diese Prüfung soll eine Aussage über die Materialbeschaffenheit geben.
Wiederkehrende Rohrleitungsprüfung bzw. Dichtheitsprüfung
Bei privat genutzten Flüssiggasanlagen sind auch die Rohrleitungen alle 10 Jahre zu prüfen. Das betrifft die Versorgungs- sowie die Verbrauchsleitung. Dazu werden die Rohrleitungen mit einem Prüfmedium (Stickstoff oder Luft) unter Druck gesetzt. Danach muss bei oberirdischen Leitungen 10 Minuten und bei unterirdischen Leitungen 30 Minuten eine Wartezeit für den Temperaturausgleich eingehalten werden. Danach kann die 10-minütige Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. Weitere Vorgaben sind in der Technischen Regel Flüssiggas (8.4.3.) zu finden.
Wer darf Flüssiggasanlagen prüfen?
- Die äußere Überprüfung von Gastanks nach 2 Jahren muss durch eine zur Prüfung befähigte Person vorgenommen werden.
- Die innere Prüfung nach 10 Jahren dagegen kann nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS; in Deutschland TÜV NORD, TÜV SÜD, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen, TÜV Saarland, TÜV Hessen und DEKRA) erfolgen.
- Die wiederkehrenden Rohrleitungsprüfungen können bei einem Druck kleiner gleich 0,5 bar durch den Fachbetrieb (Heizungsbauer) und bei größer 0,5 bar durch eine zur Prüfung befähigte Person bescheinigt werden.