CO2-Bepreisung und Mehrwertsteuer (Gas) im Überblick
CO2-Bepreisung
Bei der CO2-Bepreisung – oft auch als CO2-Steuer bezeichnet – handelt es sich um eine Vorgabe des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie wird für den CO2-Ausstoß von fossilen Heiz- und Kraftstoffen bei ihren Inverkehrbringern erhoben.
Mehrwertsteuer (Gas)
Die Mehrwertsteuer auf Erdgas, Flüssiggas und andere gasförmige Energieträger in Höhe von regulär 19 % entspricht der Mehrwertsteuer, die auch auf die meisten anderen Waren sowie Dienstleistungen erhoben wird – von Lebensmitteln über Unterhaltungselektronik bis hin zum Haarschnitt. Damit macht die Mehrwertsteuer einen großen Teil des Verbraucherpreises für Gas aus.
Eine besondere Ausnahme vom regulären Mehrwertsteuersatz kam den Verbrauchern vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 zugute: Aufgrund der energiewirtschaftlichen Herausforderungen infolge des Ukrainekriegs und enormer Preissteigerungen hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer (Gas) für diesen Zeitraum auf 7 % gesenkt.
Auswirkungen der CO2-Bepreisung und Mehrwertsteuer benennen – eine Herausforderung
Da die CO2-Bepreisung im Gegensatz zur Mehrwertsteuer keine direkte Auswirkung auf den Verbraucherpreis eines Energieträgers hat, sondern in den vorgelagerten Wirtschaftsstufen aufgeschlagen wird, ist es schwierig, den Zusammenhang zwischen ihr und dem Anstieg der Energiepreise genau zu benennen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die Hersteller die CO2-Bepreisung in der Regel auf die Verbraucherpreise umlegen.
Ob die CO2-Bepreisung zum Beispiel zu einem Rückgang des Individualverkehrs geführt hat, ist ebenfalls schwer zu ermitteln. Denn die veränderte Lebensrealität infolge der Corona-Pandemie lässt keine genauen Rückschlüsse zu, ob nicht doch der Lockdown bzw. die vermehrte Tätigkeit von Arbeitnehmern im Homeoffice die Hauptgründe dafür sind.
Was allerdings klar zu benennen ist: der konkrete CO2-Preis sowie die Preiseffekte der CO2-Bepreisung auf die fossilen Brennstoffe.
Auch die konkreten Auswirkungen der Mehrwertsteuer auf Gas und die temporäre Senkung des Steuersatzes können nicht stichhaltig benannt werden. Grundsätzlich dürfte die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % in Zeiten starker Preissteigerungen zu einer finanziellen Entlastung der Verbraucher geführt haben. Die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % hat nach einer deutlichen Entspannung der Situation am Energiemarkt wiederum zu einem kleinen Anstieg der Verbraucherpreise für gasförmige Energieträger geführt.
Allerdings können die Preise beispielsweise für Flüssiggas nach Anbieter und Abnahmemenge niedriger sein als die Preise für Heizöl. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in den niedrigeren CO2-Emissionen von Flüssiggas, die zu einem entsprechend geringeren CO2-Preis führen.
CO2-Preis und Preiseffekte der CO2-Bepreisung
Pro Tonne CO2, die ein Energieträger freisetzt, wird ein bestimmter Betrag fällig, der bis 2025 steigt. Nach der Einführung der Bepreisung ist der Preis für Heizöl, das verglichen mit anderen fossilen Brennstoffen relativ viel CO2 freisetzt, deutlich gestiegen. Im Folgenden ein Auszug aus dem Preisarchiv der Brennstoffbörse für die Region Berlin: