Keine CO2-Bepreisung für biogenes Flüssiggas
Einen Sonderfall stellt derzeit biogenes Flüssiggas dar: Da es aktuell mit einem Emissionsfaktor von null bewertet wird, ist es von der CO2-Bepreisung ausgenommen.
Weitere Informationen zur CO2-Bepreisung und einen praktischen CO2-Kostenrechner für Flüssiggas finden Sie auf unserer Seite: „CO2-Steuer“: Rechner und die Bepreisung im Überblick.
Mehrwertsteuer auf Gas und CO2-Bepreisung: Auswirkungen
Da die CO2-Bepreisung im Gegensatz zur Mehrwertsteuer keine direkte Auswirkung auf den Verbraucherpreis eines Energieträgers hat, sondern in den vorgelagerten Wirtschaftsstufen aufgeschlagen wird, ist es schwierig, den Zusammenhang zwischen ihr und dem Anstieg der Energiepreise genau zu benennen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass Hersteller die CO2-Bepreisung in der Regel auf die Verbraucherpreise umlegen.
Ob die CO2-Bepreisung zum Beispiel zu einem Rückgang des Individualverkehrs geführt hat, ist ebenfalls schwer zu ermitteln. Denn die veränderte Lebensrealität infolge der Corona-Pandemie lässt keine genauen Rückschlüsse zu, ob nicht doch der Lockdown bzw. die vermehrte Tätigkeit von Arbeitnehmern im Homeoffice die Hauptgründe dafür sind.
Was allerdings klar zu benennen ist: der konkrete CO2-Preis sowie die Preiseffekte der CO2-Bepreisung auf die fossilen Brennstoffe.
Auch die konkreten Auswirkungen der Mehrwertsteuer auf Gas und die temporäre Senkung des Steuersatzes können nicht stichhaltig benannt werden. Grundsätzlich dürfte die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % in Zeiten starker Preissteigerungen zu einer finanziellen Entlastung der Verbraucher geführt haben. Die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % hat nach einer deutlichen Entspannung der Situation am Energiemarkt wiederum zu einem kleinen Anstieg der Verbraucherpreise für gasförmige Energieträger geführt.
Allerdings können die Preise beispielsweise für Flüssiggas je nach Anbieter und Abnahmemenge niedriger sein als die Preise für Heizöl. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in den niedrigeren CO2-Emissionen von Flüssiggas, die zu einem entsprechend geringeren CO2-Preis führen.
Auch wenn die Auswirkungen der CO2-Bepreisung und der Mehrwertsteuersenkung noch nicht einzuordnen sind: Es lohnt sich, vor dem Hintergrund der steigenden Preise in den nächsten Jahren über die ideale Energie nachzudenken. Unsere Empfehlung ist Flüssiggas, da es neben einem vergleichsweise niedrigen CO2-Ausstoß noch viele weitere Vorteile mit sich bringt – darunter vielfältige Anwendungsmöglichkeiten und eine netzunabhängige, bedarfsgerechte Belieferung. Gerade in Kombination mit modernen Heizlösungen wie Gas-Brennwerttechnik lässt sich Flüssiggas besonders wirtschaftlich einsetzen. Und mit der biogenen Variante (Bio-Flüssiggas) erfüllen Verbraucher/-innen die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach Heizungsgesetz – ganz einfach und im Sinne des Klimaschutzes.
Möchten Sie Flüssiggas zum Heizen oder als Energie für gewerbliche Prozesse nutzen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.