Symbolbild für die Auswirkungen der CO2-Bepreisung und Mehrwertsteuer: Papier mit Tabelle, Stapel mit Euromünzen, Kugelschreiber und Taschenrechner auf Tisch.

Mehrwertsteuer auf Gas und CO2-Bepreisung: Auswirkungen

Warum wurde die Mehrwertsteuer auf Gas in den letzten Jahren angepasst? Und welche Auswirkungen hat die am 1. Januar 2021 eingeführte CO2-Bepreisung für Nutzer/-innen fossiler Heiz- und Kraftstoffe? Wir geben eine erste Zwischenbilanz – mit Einschränkungen.

Mehrwertsteuer (Gas) im Überblick

 

Was ist die Mehrwertsteuer (Gas)?

Die Mehrwertsteuer auf Erdgas, Flüssiggas und andere gasförmige Energieträger liegt üblicherweise bei 19 %. Dieser Steuersatz entspricht dem Standardsteuersatz, der auch für die Mehrheit der Waren und Dienstleistungen in Deutschland gilt – von Lebensmitteln über Unterhaltungselektronik bis hin zum Haarschnitt. Grundsätzlich ist die Mehrwertsteuer eine Verbrauchersteuer, die auf Produkte und Dienstleistungen erhoben wird, welche im Laufe ihres Herstellung- bzw. Verarbeitungsprozesses einen Mehrwert erhalten; so zum Beispiel auch Erdgas und Flüssiggas. Die Steuer wird auf den Nettopreis aufgeschlagen und direkt über den Kaufpreis eingezogen. Mit einem regulären Satz von 19 % macht die Mehrwertsteuer einen großen Teil des Verbraucherpreises für Gas aus.

 

Mehrwertsteuer Gas kurzzeitig gesenkt: Gründe und Auswirkungen auf Verbraucher

Eine besondere Ausnahme vom regulären Mehrwertsteuersatz kam Verbrauchern vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 zugute: Aufgrund der energiewirtschaftlichen Herausforderungen infolge des Ukrainekriegs und enormer Steigerungen der Preise für Energieträger hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer (Gas) in diesem Zeitraum von 19 % auf 7 % gesenkt. Durch die Mehrwertsteuersenkung sollten Verbraucher während der Ausnahmesituation finanziell entlastet werden.

 

Warum wurde die Mehrwertsteuer auf Gas wieder erhöht?

Da sich die Lage auf dem Energiemarkt wieder beruhigt hat, ist die befristete Ausnahmeregelung Anfang des Jahres 2024 ausgelaufen. Seitdem gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 %. Demnach wurde die Mehrwertsteuer auf Gas nicht erhöht, sondern ist nur auf den ursprünglichen Wert zurückgesetzt worden.

 

CO2-Bepreisung im Überblick

 

Was ist die CO2-Bepreisung?

Bei der CO2-Bepreisung – oft auch als CO2-Steuer bezeichnet – handelt es sich um eine Vorgabe des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie wird für den CO2-Ausstoß von fossilen Heiz- und Kraftstoffen bei ihren Inverkehrbringern erhoben. Die Regelung ist von der Bundesregierung ins Leben gerufen worden, damit die Verbraucher die Kosten ihrer Emissionen selbst mittragen. Sie soll langfristig dazu motivieren, den CO2-Ausstoß durch Vorgänge wie zu Beispiel Heizen oder Tanken zu verringern.

 

CO2-Preis und Preiseffekte der CO2-Bepreisung

Pro Tonne CO2, die ein Energieträger freisetzt, wird ein bestimmter Betrag fällig, der bis 2025 steigt. Nach der Einführung der Bepreisung ist der Preis für Heizöl, das verglichen mit anderen fossilen Brennstoffen relativ viel CO2 freisetzt, deutlich gestiegen. Im Folgenden ein Auszug aus dem Preisarchiv der Brennstoffbörse für die Region Berlin:

Durchschnittliche Heizölpreise (Standard, schwefelarm).
Abnahmemenge1.000 Liter3.000 Liter
5.000 Liter
Preis (€ / 100 Liter) inkl. MwSt. am 31.12.202059,5955,2054,76
Preis (€ / 100 Liter) inkl. MwSt. am 01.01.202163,7559,1758,58

Im Vergleich dazu ist der Preis für Flüssiggas, das im Vergleich mit Heizöl zu deutlich geringeren CO2-Emissionen führt, in derselben Region sogar gesunken:

Durchschnittliche Flüssiggaspreise.
Abnahmemenge1.000 Liter
3.000 Liter
5.000 Liter
Preis (€ / 100 Liter) inkl. MwSt. am 31.12.202049,0947,6048,79
Preis (€ / 100 Liter) inkl. MwSt. am 01.01.202147,6946,8547,09

Keine CO2-Bepreisung für biogenes Flüssiggas

Einen Sonderfall stellt derzeit biogenes Flüssiggas dar: Da es aktuell mit einem Emissionsfaktor von null bewertet wird, ist es von der CO2-Bepreisung ausgenommen.

Weitere Informationen zur CO2-Bepreisung und einen praktischen CO2-Kostenrechner für Flüssiggas finden Sie auf unserer Seite: „CO2-Steuer“: Rechner und die Bepreisung im Überblick.

 

Mehrwertsteuer auf Gas und CO2-Bepreisung: Auswirkungen

Da die CO2-Bepreisung im Gegensatz zur Mehrwertsteuer keine direkte Auswirkung auf den Verbraucherpreis eines Energieträgers hat, sondern in den vorgelagerten Wirtschaftsstufen aufgeschlagen wird, ist es schwierig, den Zusammenhang zwischen ihr und dem Anstieg der Energiepreise genau zu benennen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass Hersteller die CO2-Bepreisung in der Regel auf die Verbraucherpreise umlegen.

Ob die CO2-Bepreisung zum Beispiel zu einem Rückgang des Individualverkehrs geführt hat, ist ebenfalls schwer zu ermitteln. Denn die veränderte Lebensrealität infolge der Corona-Pandemie lässt keine genauen Rückschlüsse zu, ob nicht doch der Lockdown bzw. die vermehrte Tätigkeit von Arbeitnehmern im Homeoffice die Hauptgründe dafür sind.

Was allerdings klar zu benennen ist: der konkrete CO2-Preis sowie die Preiseffekte der CO2-Bepreisung auf die fossilen Brennstoffe.

Auch die konkreten Auswirkungen der Mehrwertsteuer auf Gas und die temporäre Senkung des Steuersatzes können nicht stichhaltig benannt werden. Grundsätzlich dürfte die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % in Zeiten starker Preissteigerungen zu einer finanziellen Entlastung der Verbraucher geführt haben. Die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % hat nach einer deutlichen Entspannung der Situation am Energiemarkt wiederum zu einem kleinen Anstieg der Verbraucherpreise für gasförmige Energieträger geführt.

Allerdings können die Preise beispielsweise für Flüssiggas je nach Anbieter und Abnahmemenge niedriger sein als die Preise für Heizöl. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in den niedrigeren CO2-Emissionen von Flüssiggas, die zu einem entsprechend geringeren CO2-Preis führen.

 

Auch wenn die Auswirkungen der CO2-Bepreisung und der Mehrwertsteuersenkung noch nicht einzuordnen sind: Es lohnt sich, vor dem Hintergrund der steigenden Preise in den nächsten Jahren über die ideale Energie nachzudenken. Unsere Empfehlung ist Flüssiggas, da es neben einem vergleichsweise niedrigen CO2-Ausstoß noch viele weitere Vorteile mit sich bringt – darunter vielfältige Anwendungsmöglichkeiten und eine netzunabhängige, bedarfsgerechte Belieferung. Gerade in Kombination mit modernen Heizlösungen wie Gas-Brennwerttechnik lässt sich Flüssiggas besonders wirtschaftlich einsetzen. Und mit der biogenen Variante (Bio-Flüssiggas) erfüllen Verbraucher/-innen die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach Heizungsgesetz – ganz einfach und im Sinne des Klimaschutzes.

Möchten Sie Flüssiggas zum Heizen oder als Energie für gewerbliche Prozesse nutzen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

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