Konkrete Berechnung der CO2-Kosten
Zur einfachen Ermittlung der Kohlendioxidkosten bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Online-Rechner. Damit kann die Höhe der CO2-Kosten gratis in sechs Schritten berechnet werden. Dazu sind nur wenige Angaben nötig.
Mehr Transparenz in Rechnungen
Damit einhergehend sind die Anbieter der Energieträger zur Wärmeerzeugung jetzt verpflichtet, folgende Angaben in ihren Rechnungen aufzuführen:
- Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung (in kg CO2)
- CO2-Kosten zuzüglich Umsatzsteuer
- Heizwertbezogener Emissionsfaktor des Brennstoffs (in kg CO2 pro kWh)
- Energiegehalt der Brennstoffmenge (in kWh)
Auf Grundlage dieser Angaben können der CO2-Ausstoß der Wohneinheit und somit die korrekte CO2-Kostenaufteilung ermittelt werden.
Ausnahmen von der Regelung zur „CO2-Steuer“ für Vermieter
Grundsätzlich gilt die CO2-Kostenaufteilung für alle Wohngebäude – auch Wohnheime, Seniorenheime und Pflegeheime – sowie Gebäude, die sowohl zum Wohnen als auch gewerblich genutzt werden. Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder in Milieuschutzgebieten liegen und daher nicht ohne Weiteres energetisch saniert werden können.
Außerdem gilt das Stufenmodell nicht für unbewohnte Gewerbeimmobilien wie Geschäfte und Bürogebäude. Hier tragen Vermieter und Mieter jeweils einen Anteil an 50 % der „CO2-Steuer“. Individuelle Regelungen, die davon abweichen, sind allerdings möglich.
Gut für alle: Energieträger mit geringen CO2-Kosten – oder sogar ohne
Um ihren Anteil an den CO2-Kosten zu senken, stehen Vermietern verschiedene Optionen offen; darunter der Austausch der bestehenden Heizungsanlage durch eine Lösung, die effizienter arbeitet. Um die Energieeffizienz des Hauses zu steigern, kann der Eigentümer zahlreiche Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel:
- Dämmung der Fassade/Außenwände
- Dämmung des Dachs
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Türen
Noch naheliegender als die kostspielige Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen rund ums Haus ist der Wechsel zu einem Energieträger, der vergleichsweise geringe Emissionen und somit nur geringe CO2-Kosten verursacht – zum Beispiel Flüssiggas, das weniger CO2 freisetzt als beispielsweise Heizöl.
Jetzt CO2-Kosten von Flüssiggas berechnen
Wie hoch die CO2-Kosten sind, wenn Flüssiggas zum Heizen verwendet wird, und wie diese zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, können sie ganz einfach mithilfe unseres praktischen CO2-Kostenrechners herausfinden.
Flüssiggas wird per Tankwagen geliefert eignet sich für den Betrieb moderner Heizlösungen wie Gas-Brennwerttechnik . Die biogene Variante von Flüssiggas wird sogar mit einem Emissionsfaktor von null bewertet und bringt somit keine CO2-Kosten mit sich. Nachfolgend ein Vergleich von beliebten Energieträgern hinsichtlich ihrer CO2-Emissionen:
Zwar kostet die biogene Variante etwas mehr als herkömmliches Flüssiggas, allerdings können sich Kunden auch für einen bestimmten Anteil des Bio-Flüssiggases an ihrer Flüssiggasbestellung entscheiden.
Energie und damit auch CO2-Emissionen einzusparen, sollte sowohl im Interesse von Mietern als auch Vermietern sein. Das neue Gesetz zur CO2-Kostenaufteilung nimmt jetzt aber die Vermieter stärker in die Pflicht; denn sie entscheiden darüber, wie viel CO2-Emissionen das Heizen in dem Gebäude verursacht, in dem ihre Mieter wohnen. Der Wechsel zu (Bio-)Flüssiggas ist eine gute Option, um die „CO2-Kosten“ sowohl für Vermieter als auch Mieter zu senken – netzunabhängig, einfach umzusetzen und perfekt für alle, denen Klimaschutz am Herzen liegt.
Haben Sie Interesse an Flüssiggas und möchten Sie von den geringen CO2-Kosten des Energieträgers profitieren? Oder diese Kosten mit Bio-Flüssiggas sogar komplett einsparen? Dann melden Sie sich gern bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.