Modell eines Hauses, Heizkörperthermostat und Taschenrechner, symbolisch für die Heizungsmodernisierung.

Heizungsmodernisierung 2021: die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit 1. Januar 2021 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Heizungsmodernisierung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Folgenden geben wir Ihnen Fragen an die Hand, mit deren Hilfe Sie Ihren Modernisierungsbedarf herausfinden, und stellen Ihnen verschiedene Optionen sowie die Förderung vor.

Leitfragen zur Heizungsmodernisierung

Wollen Sie nur Bestandteile der Wärmeverteilung (z. B. Pumpen) erneuern, den Wärmeerzeuger oder gleich die gesamte Heizungsanlage?

Erst einmal sollten Sie sich fragen, ob Sie eher zu kleineren Modernisierungsmaßnahmen tendieren oder auch eine aufwendigere Sanierung für Sie infrage kommt.

 

Welche Heizungsart wird aktuell genutzt?

Bei einem Ölheizkessel bietet sich gleich der Wechsel zu einem umweltfreundlicheren, zukunftsfähigen Energieträger an; bei anderen Heizungsarten genügt vielleicht schon der Austausch des Heizkessels, um auf einen wirtschaftlichen Stand der Technik zu kommen.

 

Wie alt ist die Heizung?

Die Hersteller entwickeln ihre Heizungsanlagen stetig weiter. Deshalb werden Modelle, die vor einigen Jahrzehnten noch als effizient galten, in der Regel von neuen Ausführungen überboten. Zudem können je nach Alter der Heizung gesetzliche Vorgaben einen Austausch nötig machen – siehe Wie dringend ist die Modernisierung?

 

Sind früher genutzte Schächte (z. B. von stillgelegten Kaminen) vorhanden?

Falls ja, könnte man sie zum Beispiel für die Abgasführung oder neue Leitungen nutzen.

 

Wie dringend ist die Modernisierung?

Viele Hausbesitzer setzen sich mit einer Heizungsmodernisierung erst dann auseinander, wenn die vorhandene Anlage nicht mehr funktioniert und sich ein Austausch nicht mehr aufschieben lässt. Auch gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden: So unterliegen Gas- und Öl-Konstanttemperaturkessel, die 30 Jahre oder älter sind, einer Austauschpflicht – abgesehen von Ausnahmen, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 72 definiert sind. Besteht eine sehr hohe Dringlichkeit, liegt der Austausch nur des Heizkessels oft näher als aufwendigere Maßnahmen wie zum Beispiel der Wechsel der Technologie samt Energieträger.

 

In welche Himmelsrichtungen zeigen die Dachflächen und wie sind sie geneigt?

Je nachdem, wie die Dachflächen ausgerichtet sind, kann die Einbindung einer solaren Energielösung eine Option bei der Heizungsmodernisierung sein. So ist eine Ausrichtung nach Süden und einer Neigung von 45 Grad für die Installation einer Solarthermie-Anlage ideal – bei einer ausreichend großen Fläche ohne Dachgauben.

 

Wie ist das Gebäude gedämmt?

Die Dämmung des Gebäudes entscheidet mit darüber, welche Heizlösung sinnvoll ist. Eine schlechte Dämmung, die im Zuge der Heizungsmodernisierung nicht erneuert werden soll, schließt beispielsweise Heizlösungen wie eine Luftwärmepumpe aus, da eine effiziente Energieversorgung rein aus der Umweltenergie nicht gewährleistet werden kann.

 

Wie hat sich der Preis für den Energieträger entwickelt?

Gerade die Einführung der CO2-Bepreisung zum Jahreswechsel 2020/2021 hat den Preis für fossile Energieträger steigen lassen; abhängig von den CO2-Emissionen, die sie verursachen. Das hat vor allem Heizöl noch einmal unattraktiver gemacht.

 

Wie viel darf die Modernisierung höchstens kosten?

Ein klar definierter Budgetrahmen kann besonders kostspielige Lösungen von vornherein ausschließen – auch mit kleinem Budget können Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen sich effizienter und kostengünstiger heizen lässt. Allerdings sollte grundsätzlich auch die Unterstützung durch die BEG miteingerechnet werden.

 

Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung

Eine Modernisierung auf reine Gas-Brennwerttechnik – das heißt: ohne Einbindung von Technik rund um erneuerbare Energien – kann schon mit kleinem Budget umgesetzt werden. Bei einem Wirkungsgrad von bis zu 98 % schlägt diese Heizlösung viele andere wie zum Beispiel Heizungen mit Konstant- oder Niedertemperaturkessel. In Kombination mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (auch „Gas-Hybridheizung“ genannt) können die Energiekosten langfristig noch einmal deutlich gesenkt werden, auch wenn die Investition in die zusätzliche Technik erst einmal höher ausfällt.

Wenn von einer Ölheizung zu Gas-Brennwerttechnik gewechselt werden soll, aber kein Anschluss an das Erdgasnetz besteht, bietet sich Flüssiggas als Energieträger an. Einige Vorteile des Energieträgers im Hinblick auf die Heizungsmodernisierung:

 

  • Der Wechsel inklusive Installation eines Flüssiggastanks kann relativ schnell umgesetzt werden.
  • Heizkörper und Fußbodenheizungen können meistens weiterhin genutzt werden.
  • Gute, bundesweit vertretene Flüssiggasanbieter zeichnen sich durch eine hohe Tankverfügbarkeit, ein großes Netzwerk mit Fachpartnern, TÜV-zertifizierte Installationsprozesse und Vor-Ort-Beratung bzw. -Service aus.
  • Einige Flüssiggasversorger bieten sogar biogenes Flüssiggas an, das zurzeit mit einem Emissionsfaktor von null bewertet wird und für das im Vergleich zu konventionellem Flüssiggas ein noch niedrigerer Primärenergiefaktor nach GEG angesetzt wird.

 

Selbstverständlich gibt es noch weitere Optionen, die wir Ihnen auf unseren Seiten Flüssiggasheizung und Alternative zur Ölheizung vorstellen.

 

Förderoptionen zur Heizungsmodernisierung

Individuelle Modernisierungsmaßnahmen wie die Heizungsmodernisierung werden seit dem 1. Januar 2021 über das Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert – der Austausch alter Heizungen durch Gas-Hybridheizungen beispielsweise mit 30 %. Außerdem gibt es eine Austauschprämie in Höhe von 10 % beim Wechsel von Öl sowie einen Bonus von 5 % extra, wenn die Heizungsmodernisierung Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. So kann ein Wechsel von Öl zu Flüssiggas in Kombination mit erneuerbarer Energie bis zu 45 % Zuschuss auf die Einzelmaßnahme ausmachen.

Optional können sich Modernisierer statt für diesen Zuschuss auch für einen Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit bei der KfW-Förderbank entscheiden. Der Tilgungszuschuss beträgt dabei analog der Zuschüsse bis zu 45 %.

 

Außerdem fördert die KfW seit 1. Juli Vollsanierungen zum Effizienzhausniveau sowie effiziente Neubauten über das Teilprogramm BEG WG (Wohngebäude), ebenfalls mit Zuschuss oder wahlweise durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Zur Förderung können sich Hauseigentümer die notwendigen Investitionskosten in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen lassen. Bei der Vollsanierung beträgt die Förderung maximal 45 %. Zuschuss und Tilgungszuschuss erhöhen sich außerdem durch einen 5-prozentigen Erneuerbare-Energien-Bonus bei der Sanierung.

 

Generell sollten sich Hausbesitzer frühzeitig mit der Modernisierung ihrer Heizung auseinandersetzen, um in Ruhe aus den zahlreichen Optionen wählen zu können. Bei einem kleinen Budget kann es schon sinnvoll sein, nur zu Gas-Brennwerttechnik zu wechseln. Wer langfristig Energiekosten senken möchte, dafür finanziell in Technik zur Nutzung erneuerbarer Energien investieren kann und etwas mehr Zeit für die Umstellung der Technologie hat, sollte Gas-Hybridlösungen nutzen. Das ist gerade mit Blick auf die attraktive BEG gerade jetzt empfehlenswert.

Haben Sie im Zuge Ihrer Heizungsmodernisierung Interesse an Flüssiggas – konventionell oder in der biogenen Variante. Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

Verwandte Themenbereiche