Luftbild von Häusern, Straßen und Grünflächen, symbolisch für kommunale Wärmeplanung.

Kommunale Wärmeplanung: So weit sind die Kommunen jetzt

Bis zum 30. Juni 2028 sollen alle Städte und Gemeinden in Deutschland ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben. Für viele Kommunen gelten – abhängig von Einwohner/-innenzahl und Bundesland – frühere Fristen. Wie weit sind die Kommunen Ende 2024? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Kommunale Wärmeplanung im Überblick

Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die Wärmeversorgung in Deutschland spätestens ab 2045 treibhausgasneutral ist. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie unter anderem das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) verabschiedet. Es verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, bis zu einem bestimmten Stichtag individuelle Wärmepläne für ihre Kommunen zu erstellen.

 

Kommunaler Wärmeplan: Inhalte

Ein kommunaler Wärmeplan definiert, wie Gebäude innerhalb einer Kommune künftig mit Wärme versorgt werden sollen – zum Beispiel über netzunabhängige Lösungen oder leitungsgebundene Systeme. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Strategien zur Einbindung von erneuerbaren Energien sowie von Abwärme aus Gewerbeanlagen in die Wärmeversorgung. Diese Strategien sollen die Basis für eine nachhaltige Wärmeversorgung schaffen und die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Energieversorgung ermöglichen.

 

Frist je nach Einwohnerzahl und Bundesland

Je nach Einwohnerzahl haben die Kommunen unterschiedliche Fristen für die Erarbeitung ihres kommunalen Wärmeplans einzuhalten:

Darstellung der verschiedenen Fristen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne abhängig von der Einwohner/-innenzahl der Kommunen.

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern/Einwohnerinnen müssen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, während Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern/Einwohnerinnen dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.

Einige der Bundesländer haben – zum Teil davon abweichend – eigene Fristen festgesetzt:

Baden-Württemberg, Kommunen mit mehr als 20.000 Einw.:Ende 2023
Niedersachsen, Ober- und Mittelzentren:Dezember 2026
Schleswig-Holstein, Ober- und Mittelzentren:Ende 2024
Schleswig-Holstein, Unterzentren:Ende 2027

Das Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung entscheidet auch darüber, ob eine neu installierte Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden muss oder ob diese Pflicht erst in Zukunft greift. Mehr darüber erfahren Sie auf unserer Seite Heizungsgesetz: die wichtigsten Regelungen.

 

Aktueller Stand der Wärmeplanungen

 

Bereits im August 2023 hat das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) eine Übersicht von 25 Städten und Gemeinden in Deutschland veröffentlicht, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits eine Wärmeplanung vorgenommen bzw. diese beschlossen hatten. Im August 2024 meldete das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), dass damals bereits 119 Kommunen über veröffentlichte Wärmepläne verfügten und mehr als jede dritte Kommune in Deutschland den Prozess zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gestartet hatte.

 

Abschied von Erdgas – schon heute

 

Im Jahr 2023 nutzte noch jeder zweite Haushalt Erdgas zum Heizen – doch lässt sich mit dem leitungsgebundenen fossilen Energieträger keine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erreichen. Daher sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis 2045 – dem Jahr, in dem erstmals keine fossilen Energieträger zum Heizen verwendet werden sollen – den Ausstieg aus der Nutzung von Erdgas zum Heizen vor. Im Zuge der aktuellen Wärmeplanung durch die Kommunen sehen schon jetzt viele davon eine frühere Unabhängigkeit von Erdgas vor. So wollen Städte wie Augsburg und Mannheim bereits 2035 alle Erdgasnetze in ihren Kommunen stilllegen.

Für die frühe Stilllegung von Erdgasnetzen sprechen verschiedene Argumente, darunter:

 

Verringerung von Treibhausgas-Emissionen

Herkömmliches Erdgas ist ein fossiler Energieträger, seine Verbrennung verursacht CO2-Emissionen. Wird das Angebot an Erdgas reduziert, würden viele Verbraucher/-innen zu klimafreundlichen Alternativen wechseln, zugunsten einer besseren Treibhausgasbilanz.

 

Förderung und Ausbau nachhaltiger Energien

Wenn Verbraucher/-innen statt Erdgas erneuerbare Energien beziehen, tragen sie zum einen zu einer Verbreitung des Angebots bei, zum anderen finanzieren sie dadurch auch die Forschung und Entwicklung neuer klimafreundlicher Energieformen.

 

Schaffung einer Infrastruktur für klimaneutrale Energien

Um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, brauchen die Kommunen und Länder dieselben Versorgungsinfrastrukturen, wie sie heute noch bei Erdgas etabliert sind. Die Stilllegung von Erdgasnetzen würde der Schaffung der Versorgungswege und -prozesse klimaneutraler Energien zugutekommen.

 

Für die Verbraucher-/innen hat der stetige Rückbau der Erdgasnetze bzw. die Verringerung des Erdgasangebots preisliche Auswirkungen: Die Energie wird teurer. Insbesondere die Netzentgelte steigen immer schneller, da die Kosten für den Betrieb der Netze auf immer weniger Kunden umgelegt werden. So wird mancherorts für das Jahr 2025 ein Anstieg der Netzentgelte von bis zu 56 Prozent erwartet.

 

Wärmeplan mit (Bio-)Flüssiggas

 

Sowohl für Kommunen als auch für Verbraucher/-innen gibt es bereits heute eine sinnvolle, neztunabhängige Alternative: Flüssiggas. Vor Ort in Flüssiggastanks gelagert, lässt sich der Energieträger entweder mit erneuerbaren Energien (wie zum Beispiel Solarthermie oder Wärmepumpe) kombinieren oder direkt in der biogenen Variante (Bio-Flüssiggas) von ausgewählten Flüssiggasversorgern beziehen. Flüssiggas eignet sich zur Wärmeversorgung einzelner Gebäude (z. B. Mehrfamilienhäusern), aber auch von Wohnquartieren und Siedlungen sowie für Großanwendungen in der Industrie; auch bei gleichzeitiger Stromerzeugung mithilfe von Blockheizkraftwerken (BHKW).

 

Nachfolgend die wichtigsten Flüssiggas-Vorteile auf einen Blick:

 

Icon: Flüssiggastank mit Blatt, symbolisch für Bio-Flüssiggas.

Zukunftsfähig.

Flüssiggaslösungen entsprechen dem Heizungsgesetz: entweder als Hybridheizung oder durch die Kombination einer Gas-Brennwerttherme mit Bio-Flüssiggas.

 

Icon: Gastherme mit Symbol, das für Betrieb steht.

Bezahlbar.

Die Anschaffung einer flüssiggasbetriebenen Gas-Brennwertheizung ist im Vergleich zu anderen Heiztechniken auch ohne staatliche Förderung relativ günstig, es sind keine zusätzlichen Investitionen in die Gebäudesubstanz nötig.

 

Icon: Gastherme mit Häkchen.

Bewährt.

Die für Flüssiggas benötigte Gas-Brennwerttherme ist eine bewährte Heiztechnik, die millionenfach installiert und technisch ausgereift ist.

 

Icon: Flüssiggastank mit Häkchen.

Verfügbar.

Flüssiggas ist, ob konventionell oder biogen, netzunabhängig einsetzbar und in ausreichender Menge verfügbar – vom Privathaushalt bis hin zur Prozessenergie.

 

Icons: Gastherme, Wärmepumpe, Solarkollektoren und Sonne.

Flexibel.

Moderne Gas-Brennwertthermen können mit Flüssiggas oder dem benötigten Anteil Bio-Flüssiggas betrieben werden. Eine nachträgliche Kombination mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist möglich, aber nicht notwendig.

 

Die Wärmeplanungen der Kommunen schreiten voran – und damit auch immer öfter der verbindliche Ausstieg vieler Städte und Gemeinden aus der Erdgasversorgung. Wer eine Alternative zu Erdgas sucht, findet sie in (Bio-)Flüssiggas: Damit ist die Versorgung einzelner Gebäude möglich, aber auch die Schaffung eines Versorgungsnetzes, über das mehrere Objekte versorgt werden können. Ob Kommunen oder Verbraucher/-innen: Mit einem Wechsel zu Flüssiggas und Bio-Flüssiggas sichern Sie sich langfristige Versorgungssicherheit.

Sind Sie an einer Versorgung mit (Bio-)Flüssiggas interessiert? Dann melden Sie sich jetzt bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

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