Wenn Sie eine Ölheizung nutzen und auf ein neues Heizsystem – zum Beispiel mit (Bio-)Flüssiggas – umsteigen wollen, müssen Sie zuerst Ihren Öltank entsorgen. Wir sagen Ihnen, wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen.
Wenn Sie eine Ölheizung nutzen und auf ein neues Heizsystem – zum Beispiel mit (Bio-)Flüssiggas – umsteigen wollen, müssen Sie zuerst Ihren Öltank entsorgen. Wir sagen Ihnen, wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen.
Der wesentliche Vorteil einer ölbetriebenen Heizung ist ihre Netzunabhängigkeit: Per Tankwagen geliefert, ist Heizöl auch für Gebäude verfügbar, die nicht an das Erdgasnetz oder ein Fern- bzw. Nahwärmenetz angeschlossen sind.
Jedoch überwiegen meist die Nachteile der Ölheizung; darunter:
Da es sich bei Heizöl um einen leicht entflammbaren und wassergefährdenden Stoff handelt, unterliegt auch der Umgang mit Öltanks bzw. ihre Entsorgung strengen gesetzlichen Regelungen.
Maßgeblich für die Regelung der Öltankentsorgung sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Demnach muss die Öltankentsorgung im Vorfeld bei der zuständigen unteren Wasserbehörde, die in der Regel auf Stadt- bzw. Landkreisebene verwaltet wird, angemeldet werden. Eine weitere zentrale Regelung betrifft die Frage, ob zur Öltankentsorgung eine Fachperson hinzugezogen werden muss: Das ist der Fall, wenn der Tank mehr als 1.000 Liter Heizöl fasst.
Da Heizöl ein wassergefährdender Stoff ist, sollte die Entsorgung eines Öltanks in klar definierten Schritten erfolgen:
Bei der Entsorgung eines oberirdischen Öltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Litern oder der Demontage unterirdischer Tankanlagen jeder Größe muss ein Sachverständiger bzw. eine Sachverständige die korrekte Erledigung der Arbeiten prüfen.
Das richtet sich zum einen nach dem Fassungsvermögen des Tanks, zum anderen nach den rechtlichen Vorgaben des Bundeslandes, in dem er genutzt wurde. Eine grobe Orientierung bietet die folgende Unterscheidung:
< 1.000 Liter: Wenn der Öltank diese Menge fasst, dürfen Eigentümer/-innen diesen in manchen Bundesländern selbst entsorgen (in einigen Bundesländern darf der Tank auch ein höheres Fassungsvermögen haben). Auch hier muss die Entsorgung zunächst gegenüber der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden. Die Reinigung des Öltanks muss allerdings auch hier durch eine Fachfirma durchgeführt werden.
> 1.000 Liter: Hier muss eine Fachfirma die Entsorgung leisten.
Auch wenn es erlaubt ist, kleinere Heizöltanks selbst zu entsorgen: Sicherer ist die Durchführung von Experten bzw. Expertinnen einer Fachfirma. Diese verfügen über die speziellen Werkzeuge, die für die Arbeiten nötig sind, und kennen die vielen Vorschriften rund um die Öltankentsorgung.
Alternativ zur Entsorgung eines Öltanks bietet sich in manchen Fällen auch die Möglichkeit, diesen stillzulegen – vorübergehend oder endgültig:
Vorübergehende Stilllegung
Bei der zeitweiligen Stilllegung eines Heizöltanks werden lediglich die Tankanlage und die Rohrleitungen gereinigt. Das Leckanzeige- oder Leckschutzsystem sowie eventuell vorhandene Innenhüllen bleiben weiterhin aktiv. Handelt es sich um einen Erdtank oder einen oberirdischen Tank mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Litern, müssen auch während der Stilllegungszeit die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt werden – in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre, sonst alle 5 Jahre durch einen zugelassenen Sachverständigen / eine zugelassene Sachverständige.
Endgültige Stilllegung
Bei einer endgültigen Stilllegung werden zusätzlich das Leckanzeige- bzw. Leckschutzsystem sowie die Innenhüllen entfernt. Ist der Tank doppelwandig und mit Flüssigkeitsüberwachung ausgestattet, müssen die Zwischenräume geöffnet sowie die darin befindliche Prüfflüssigkeit entnommen und fachgerecht entsorgt werden. Anschließend wird der Tank entweder komplett ausgebaut oder dauerhaft mit einem festen Material verfüllt. In Zweifelsfällen entscheidet die zuständige Behörde über das weitere Vorgehen. Besonders bei Erdtanks ist eine vollständige Stilllegung samt Verfüllung üblich.
Die Kosten für eine Öltankentsorgung richten sich nach der Art und Größe des Tanks sowie dem konkreten Aufwand. Nachfolgend einige Kostenbeispiele zur Orientierung:
Entsorgung Batterietank (Kunststoff) | 500 bis 1.900 € |
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Entsorgung Batterietank (Stahl) | 700 bis 2.000 € |
Entsorgung standortgefertigter Öltank | 1.000 bis 1.500 € |
Entsorgung oder Stilllegung/Verfüllung Erdtank | 1.500 bis 2.500 |
Entsorgung beschichteter/doppelwandiger Öltank | Bis zu 4.500 € (je nach Größe) |
Darüber hinaus können Zusatzkosten anfallen – zum Beispiel für den Rückbau von Rohrleitungen (150 bis 400 €), Prüfungen auf Verunreinigungen (200 bis 600 €) sowie die Entsorgung von Restöl und Ölschlamm (200 bis 500 €). Letzterer Kostenpunkt lässt sich weitestgehend vermeiden, wenn das Heizöl vollständig verbraucht wird. War der Öltank unterirdisch im Garten untergebracht, muss auch dieser unter Berücksichtigung entsprechender Kosten wiederhergestellt werden.
Im Rahmen einer Heizungsmodernisierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Anrechnung der Öltankentsorgung als Teil der Gesamtmaßnahme möglich
Wer sich von Ölheizung und Öltank trennt, muss in der Regel weiterhin netzunabhängig mit Energie versorgt werden. Abseits der Wärmepumpe, für die gerade im Altbau viele Voraussetzungen stimmen müssen, und der Pelletheizung, die auch weiterhin viel Platz im Keller beanspruchen würde, gibt es eine naheliegendere Option mit Zukunft: (Bio-)Flüssiggas.
Flüssiggas ist ein Energieträger zum Heizen, für die Warmwasserbereitung und für viele weitere Anwendungen. Es wird – ebenso wie Heizöl – per Tankwagen geliefert, unabhängig vom Erdgas-, Fernwärme- und Nahwärmenetz. Doch bietet Flüssiggas abseits dieser Gemeinsamkeit einige Vorteile; auch gegenüber Heizöl:
Wer seinen Öltank entsorgen lässt und danach nicht mehr mit Öl heizt, investiert in die Zukunft – vor allem, wenn im Anschluss ein nachhaltiger Energieträger genutzt wird. Unsere Empfehlung: Bio-Flüssiggas. Denn damit bleiben Verbraucher/-innen weiterhin netzunabhängig versorgt und erfüllen die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach Heizungsgesetz besonders einfach.
Möchten Sie nach der Entsorgung Ihres Öltanks mit (Bio-)Flüssiggas in die Zukunft starten? Dann melden Sie sich jetzt bei uns: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.