Insgesamt sind bis zu 70 % Förderung möglich. Wenn die Pelletheizung außerdem den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ unterschreitet, wird ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 € gewährt.
Pelletheizung: Nachteile
Hauptnachteil der Pelletheizung: hohe Kosten
Ohne Förderung ist die Anschaffung einer Pelletheizung im Vergleich zu der Investition in andere Heiztechnik teuer: Während ein Modell mit einer Leistung von 23 kW inklusive Pufferspeicher mit 30.000 € zu Buche schlägt, kann beispielsweise ein Gas-Brennwertkessel selber Dimensionierung gerade einmal 12.000 € kosten (Quelle: Lindner | Spindler INGENIEURE GmbH & Co. KG).
Bei den Verbrauchskosten sollten extreme Preissteigerungen wie zuletzt 2022 berücksichtigt werden. Nachfolgend der Verlauf des Preises loser Ware der letzten drei Jahre:

Durchschnittspreis in € pro 1.000 kg bei Gesamtabnahme von 6.000 kg. Quelle: HeizPellets24.
Hoher Platzbedarf für Lagerung der Pellets
Bei Holzpellets handelt es sich um volumenreiches Brennmaterial, für das genügend Lagerkapazität vorhanden sein muss. Als Faustregel gilt: pro Kilowatt Heizlast sollte 0,9 m³ trockener Lagerraum (inklusive Leerraum) vorgesehen werden. An diesen Lagerraum werden zudem verschiedene Anforderungen gestellt:
- Empfohlen wird ein rechteckiger, maximal 2 m breiter Raum.
- Grundsätzlich muss die Feuerungsverordnung des Bundeslandes, in dem die Pelletheizung betrieben wird, eingehalten werden.
- Es dürfen keine Lichtschalter, Steckdosen, Lampen oder Verteilerdosen im Raum installiert sein.
- Der Raum muss über Einblas-, Absaug- und Belüftungsrohre verfügen.
- Bei einer Lagermenge von über 6,5 t Pellets muss der Raum außerdem folgende Vorgaben erfüllen:
- Wände und Decken der Feuerwiderstandsklasse F80
- Brandschutztür T30 (wenn die Tür nicht ins Freie oder in den Heizraum führt)
- Öffnungen in Decken und Wände mit mindestens feuerhemmenden und selbstschließenden Abschlüssen (wenn sie nicht direkt ins Freie führen)
- Pellets sollten Tankwagen bis zu einer Entfernung von höchstens 30 m zum Einblasstutzen fahren können.
Regelmäßiger Wartungs- und Reinigungsaufwand
Zum Wartungsaufwand rund um eine Pelletheizung gehört die vorgeschriebene Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger bzw. die Bezirksschornsteinfegerin. Sie muss innerhalb von sieben Jahren zweimal vorgenommen werden.
Darüber hinaus wird eine jährliche Wartung durch eine fachkundige Person empfohlen, um einen möglichst sicheren und effizienten Betrieb der Pelletheizung zu gewährleisten.
Darüber hinaus muss die Asche, die bei der Verbrennung der Pellets anfällt, regelmäßig entsorgt werden; verbunden mit einer Reinigung des Brennraums. Auch eine jährliche Reinigung des Lagerraums per Staubsauger mit HEPA-Filter empfiehlt sich, um den Pellet-Feinanteil und Holzstaub zu entfernen.
Besondere Anforderungen an den Betrieb
Nach Erster Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) dürfen nur solche Pelletheizungen neu installiert werden, die höchstens 0,02 g Staub- und 0,4 Kohlenmonoxid-Emissionen je Kubikmeter verursachen. Zudem dürfen Pelletkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, seit dem 1. Januar 2025 nur noch weiter genutzt werden, wenn sie die folgenden Emissionsgrenzwerte einhalten: