Wann muss ich meine Heizung modernisieren?
Eine Heizung muss insbesondere dann modernisiert werden, wenn sie defekt und nicht zu reparieren ist. Darüber hinaus gilt die Austauschpflicht nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 72 für Öl- und Gasheizungen, bevor sie 30 Jahre Betriebszeit erreicht haben – bis auf folgende Ausnahmen:
- Niedertemperatur-Heizkessel
- Brennwertkessel
- Heizungsanlagen mit Nennleistung von unter 4 kW und über 400 kW
- Heizungsanlagen als Teil einer Hybridheizung mit Wärmepumpe oder Solarthermieanlage, sofern nicht mit fossilen Energieträgern betrieben
Davon abgesehen lohnt sich die Modernisierung einer bestehenden Heizung oft auch dann, wenn sie noch ohne Einschränkungen funktioniert und keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt. So kann sich zum Beispiel der Austausch eines Konstanttemperaturkessels gegen einen effizienteren Brennwertkessel, lohnen – zugunsten geringerer Heizkosten und der Umwelt zuliebe.
Welche Heizung darf ich einbauen lassen?
Welche Heizungen eingebaut werden dürfen und ob nach dem Einbau erneuerbare Energien genutzt werden müssen, ist hauptsächlich durch das GEG (oft als Heizungsgesetz bezeichnet) geregelt. Die wichtigsten GEG-konformen Heizoptionen für die Modernisierung mit Vorteilen und Nachteilen sehen Sie in unserer Antwort auf die Frage Welche Heizungen fürs Mehrfamilienhaus gibt es? unten.
Nachfolgend die wichtigsten Regelungen für die Installation neuer Heizungsanlagen:
Inkrafttreten des Heizungsgesetzes und Einsatz erneuerbarer Energieträger zum Heizen
- Der Zeitpunkt, ab wann modernisierte Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist mit dem Abschluss der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung verbunden.
- In welchem Maß neu installierte Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, hängt außerdem von der Gebäudeart ab (Neubau/Bestandsgebäude).
Hier ein Überblick über den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes:

Mehr über die jüngsten Neuerungen des GEG erfahren Sie auf unserer Seite Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 Änderungen: Umsetzung und Wärmeplanung.
Sonderregelung für kaputte Heizungen
Im Fall einer defekten Heizung (Heizungshavarie) darf trotz Gültigkeit des GEG übergangsweise 5 Jahre mit einem fossilen System weitergeheizt werden. Zu diesem Zweck darf beispielsweise eine Gastherme eingebaut werden (Beispiele: gebrauchte Therme, Mietgerät usw.). Danach muss die Heizung 65 % erneuerbare Energien verwenden.
Nach dem Defekt einer Gas-Etagenheizung haben Eigentümer 5 Jahre Zeit zu entscheiden, ob die Wärmeversorgung weiter dezentralisiert oder stattdessen zentralisiert erfolgen soll. Für die Umsetzung einer zentralen Heizlösung haben sie sogar noch mehr Zeit:
- Zentralisierung: 8 Jahre Zeit zur Umsetzung und zusätzlich ein Jahr Zeit zum Anschluss inzwischen eingebauter sowie neuer Etagenheizungen
- Weiterhin dezentrale Wärmeversorgung: Nutzung von 65 % erneuerbarer Energien für Etagenheizungen (keine weitere Übergangsfrist für die nächste Etagenheizung)

Heizung im Mehrfamilienhaus – Systeme im Überblick
Für Mehrfamilienhäuser kommen verschiedene Heizlösungen bzw. Energieträger infrage, die den Vorgaben des GEG entsprechen und über individuelle Stärken und Schwächen verfügen.
Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Optionen:

Brennwertheizung
Eine Brennwertheizung nutzt den Energieträger besonders effizient. Eine kurze Beschreibung der Technik geben wir Ihnen auf unserer Seite Gas-Brennwert-Technologie: einfach effizient heizen.