CO2-Bepreisungen von Öl und Flüssiggas im Vergleich
Die konkrete Höhe der CO2-Bepreisung bemisst sich am jeweiligen CO2-Ausstoß, der durch die Verwendung des Energieträgers verursacht wird. Gerade im Vergleich mit Heizöl schneidet Flüssiggas somit preiswerter ab – auch in Zukunft.
Werden Mieter zusätzlich entlastet?
Bisher mussten Mieter die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung allein tragen. Seit 2023 werden diese zum Teil von den Vermietern übernommen. Grundlage dafür ist ein Stufenmodell für Wohngebäude: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil für den Vermieter; die Kosten werden abhängig vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche aufgeteilt.
Anwendungsbeispiel:
Bei Gebäuden mit einer mittelmäßigen Energiebilanz von 32 bis < 37 kg CO2/m2/a haben Vermieter und Mieter den gleichen Anteil an den Kosten. Wenn ein Gebäude jedoch eine schlechte Energiebilanz wie 47 bis < 52 kg CO2/m2/a aufweist, dann übernimmt der Vermieter 80 Prozent der Kosten.
Hintergrund der Änderung:
Durch die Gesetzesanpassung sollen Vermieter dazu motiviert werden, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu optimieren und diese mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten. Denn nur durch die Investition in energetische Sanierungen wie zum Beispiel zu klimaschonenden Heizungssystemen können sie ihren Anteil an den CO2-Kosten senken.
Rechtsgrundlage für diese Entlastung der Mieter ist das Gesetz zur fairen Aufteilung der CO2-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz).
Zahlt sich CO2 sparen auch weiterhin aus?
Es empfiehlt sich weiterhin nicht, emissionsintensive Energieträger wie zum Beispiel Heizöl zu nutzen oder keine Energiesparmaßnahmen zu ergreifen. Der Einsatz von emissionsärmeren Energieträgern wie etwa netzunabhängig geliefertes Flüssiggas lohnt sich nach wie vor – auch mit Blick auf die nächsten Jahre, in denen der CO2-Preis stärker erhöht wird. Noch dazu bringen Maßnahmen wie zum Beispiel die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas weitere Kostenvorteile für (Flüssig-)Gaskunden.
Gerader der Einsatz von biogenem Flüssiggas lohnt sich: Da es mit einem Emissionsfaktor von null bewertet wird, ist es komplett von der CO2-Bepreisung ausgenommen.
Möchten Sie (biogenes) Flüssiggas als Energieträger nutzen oder haben Sie weitere Fragen zur Anwendung von Flüssiggas? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.