Werden Mieter bald zusätzlich entlastet?
Bisher mussten Mieter die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung allein tragen. Ab 2023 sollen diese zum Teil von den Vermietern übernommen werden. Geplant ist ein Stufenmodell für Wohngebäude: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil für den Vermieter; die Kosten werden abhängig vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche aufgeteilt.
Anwendungsbeispiel:
Bei Gebäuden mit einer mittelmäßigen Energiebilanz von (32-<37 kg CO2/m2/a) haben Vermieter und Mieter den gleichen Anteil an den Kosten. Wenn ein Gebäude jedoch eine schlechte Energiebilanz wie (74-<52 kg CO2/m2/a) aufweist, dann übernimmt der Vermieter 80 Prozent der Kosten.
Hintergrund der Änderung:
Durch die Gesetzesanpassung sollen Vermieter dazu motiviert werden, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu optimieren und diese mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten. Denn nur durch die Investition in energetische Sanierungen wie zum Beispiel zu klimaschonenden Heizungssystemen können sie ihren Anteil an den CO2-Kosten senken.
Rechtsgrundlage für diese Entlastung der Mieter ist das neue Gesetz zur fairen Aufteilung der CO2-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz).
Zahlt sich CO2 sparen auch weiterhin aus?
Obwohl die Erhöhung des CO2-Preises im Jahr 2023 ausbleibt: Es empfiehlt sich nicht, weiterhin emissionsintensive Energieträger wie zum Beispiel Heizöl zu nutzen oder keine Energiesparmaßnahmen zu ergreifen. Der Einsatz von emissionsärmeren Energieträgern wie etwa netzunabhängig geliefertes Flüssiggas lohnt sich nach wie vor – auch mit Blick auf die nächsten Jahre, in denen der CO2-Preis wieder erhöht wird. Noch dazu bringen Maßnahmen wie zum Beispiel die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas weitere Kostenvorteile für (Flüssig-)Gaskunden.
Gerader der Einsatz von biogenem Flüssiggas lohnt sich: Da es mit einem Emissionsfaktor von null bewertet wird, ist es komplett von der CO2-Bepreisung ausgenommen.
Möchten Sie (biogenes) Flüssiggas als Energieträger nutzen oder haben Sie weitere Fragen zur Anwendung von Flüssiggas? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.