Passage aus einem Gesetzestext, in dem der Begriff „CO2 Steuer“ gelb markiert ist.

„CO2-Steuer“ 2023: keine Erhöhung und teilweise Übernahme für Mieter

Seit Einführung der CO2-Bepreisung im Jahr 2021 müssen Nutzer fossiler Energieträger mehr bezahlen als zuvor. 2023 werden die Verbraucher jedoch durch einige Gesetzesanpassungen finanziell entlastet. Wir informieren Sie über die Änderungen und geben Ihnen einen Tipp, wie Sie ganz einfach mehr CO2 einsparen können – mit Rechner. (Seite erstmals veröffentlicht am 16. Dezember 2022).

 

Blaues Icon eines Taschenrechners (Calculator)   Direkt zum CO2-Kalkulator

Was ist die „CO2-Steuer“?

Die CO2-Bepreisung – oft auch „CO2-Steuer“ genannt – ist eine Vorgabe des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Bundesemissionshandelsgesetzes, BEHG), die dabei helfen soll, die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Sie wird für den CO2-Ausstoß von fossilen Heiz- und Kraftstoffen bei ihren Inverkehrbringern erhoben. Pro Tonne CO2, die ein Energieträger freisetzt, wird ein fester Geldbetrag fällig. Vorgesehen war ursprünglich, dass dieser Betrag bis 2025 jährlich um einen vorbestimmten Wert steigt. Mehr über die CO2-Bepreisung erfahren Sie auf unserer Seite CO2-Bepreisung: Auswirkungen und Ausblick bis 2025.

 

Steht eine Erhöhung der CO2-Bepreisung für 2023 an?

Im Jahr 2021 betrug der Preis für eine Tonne CO2 zunächst 25 Euro, im Jahr 2022 stieg der Betrag auf 30 Euro pro Tonne an. Mit der neuen Gesetzesanpassung wird der Preis im kommenden Jahr jedoch nicht wie ursprünglich geplant auf 45 Euro pro Tonne ansteigen. Vorgesehen ist, dass der Preis erst im darauffolgenden Jahr weiter erhöht wird, für das Jahr 2023 bleibt der Betrag von 30 € pro Tonne CO2 bestehen. Hintergrund dafür sind die derzeitigen Herausforderungen bei der Energieversorgung in Deutschland.

Entwicklung der CO₂-Bepreisung nach der neuen Gesetzesanpassung.
JahrBetrag
202125 €/t CO₂
202230 €/t CO₂
202330 €/t CO₂
202435 €/t CO₂
202545 €/t CO₂

CO2-Bepreisungen von Öl und Flüssiggas im Vergleich

Die konkrete Höhe der CO2-Bepreisung bemisst sich am jeweiligen CO2-Ausstoß, der durch
die Verwendung des Energieträgers verursacht wird. Gerade im Vergleich mit Heizöl
schneidet Flüssiggas somit preiswerter ab – auch in Zukunft. Ermitteln Sie die
Kostenersparnis einfach selbst:

 

Werden Mieter bald zusätzlich entlastet?

Bisher mussten Mieter die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung allein tragen. Ab 2023 sollen diese zum Teil von den Vermietern übernommen werden. Geplant ist ein Stufenmodell für Wohngebäude: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil für den Vermieter; die Kosten werden abhängig vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche aufgeteilt.

 

Anwendungsbeispiel:

Bei Gebäuden mit einer mittelmäßigen Energiebilanz von (32-<37 kg CO2/m2/a) haben Vermieter und Mieter den gleichen Anteil an den Kosten. Wenn ein Gebäude jedoch eine schlechte Energiebilanz wie (74-<52 kg CO2/m2/a) aufweist, dann übernimmt der Vermieter 80 Prozent der Kosten.

 

Hintergrund der Änderung:

Durch die Gesetzesanpassung sollen Vermieter dazu motiviert werden, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu optimieren und diese mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten. Denn nur durch die Investition in energetische Sanierungen wie zum Beispiel zu klimaschonenden Heizungssystemen können sie ihren Anteil an den CO2-Kosten senken.

Rechtsgrundlage für diese Entlastung der Mieter ist das neue Gesetz zur fairen Aufteilung der CO2-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz).

 

Zahlt sich CO2 sparen auch weiterhin aus?

Obwohl die Erhöhung des CO2-Preises im Jahr 2023 ausbleibt: Es empfiehlt sich nicht, weiterhin emissionsintensive Energieträger wie zum Beispiel Heizöl zu nutzen oder keine Energiesparmaßnahmen zu ergreifen. Der Einsatz von emissionsärmeren Energieträgern wie etwa netzunabhängig geliefertes Flüssiggas lohnt sich nach wie vor – auch mit Blick auf die nächsten Jahre, in denen der CO2-Preis wieder erhöht wird. Noch dazu bringen Maßnahmen wie zum Beispiel die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas weitere Kostenvorteile für (Flüssig-)Gaskunden.

Gerader der Einsatz von biogenem Flüssiggas lohnt sich: Da es mit einem Emissionsfaktor von null bewertet wird, ist es komplett von der CO2-Bepreisung ausgenommen.

 

Möchten Sie (biogenes) Flüssiggas als Energieträger nutzen oder haben Sie weitere Fragen zur Anwendung von Flüssiggas? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

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