Modell eines unterirdisch installierten Flüssiggastanks mit Sandbett und umgebender Sandschicht.

Flüssiggastank-Vorschriften: die wichtigsten Regeln

Die Installation, die Verwendung und die Überprüfung von Flüssiggastanks unterliegen zahlreichen Vorschriften – für eine zuverlässige und sichere Lösung zur Energieversorgung. Entdecken Sie die Vorteile sowie die wichtigsten Regeln und ermitteln Sie in wenigen Schritten, ob ein Flüssiggastank auch auf Ihrem Grundstück installiert werden kann.

 

Icon: Taschenrechner, symbolisch für den VoraussetzungsCheck von Flüssiggas.de.  Direkt zum VoraussetzungsCheck

Flüssiggastank gefährlich?

Wie jedes andere Gasprodukt auch, ist Flüssiggas nicht völlig frei von Risiken. Es ist jedoch seit vielen Jahrzehnten als Energieträger bewährt und der sichere Umgang mit ihm basiert auf einer Reihe von technischen Regeln, welche die Profis beherrschen. Die wichtigsten Infos dazu:

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Flüssiggas: vielfältiger Einsatz, weniger Schadstoffe und maximale Sicherheit

Schaubild: Oberirdischer Flüssiggastank mit Fundament und Schotterbett Modell eines halb-oberirdisch installierten Flüssiggastanks.

Welche Vorteile bietet Flüssiggas?

Flüssiggas ist ein netzunabhängiger Energieträger, der sich für zahlreiche Anwendungen eignet und dabei im Vergleich zu anderen Energien über ganz eigene Vorteile verfügt:

Netzunabhängigkeit

Der eigene Flüssiggastank auf dem Grundstück des Nutzers ermöglicht eine unabhängige Versorgung, die keinen Anschluss an das Erdgasnetz benötigt. Der Energieträger wird stattdessen ganz nach Bedarf per Tanklastwagen geliefert; deshalb ist Flüssiggas insbesondere bei Kunden im ländlichen Raum beliebt. Hinzu kommt, dass die Investitionskosten für eine Flüssiggasanlage im Vergleich zu anderen netzunabhängigen Lösungen häufig geringer sind.

Anwendungsvielfalt

Flüssiggas eignet sich für die Anwendung zu Hause oder im Gewerbe – vom Heizen mit Gas-Brennwertheizungen oder Hallenheizungen über den Betrieb von BHKW bis hin zu Trocknungsprozessen und als Prozess-Energie. Die wichtigsten Einsatzfelder im Überblick sehen Sie auf unserer Seite Flüssiggas.

Bedarfsgerechte Versorgung

Ob Vierpersonenhaushalt, Lackierbetrieb oder Bauernhof: Damit jeder Kunde genau diejenige Menge Flüssiggas zur Verfügung hat, die er tatsächlich braucht, gibt es verschiedene Flüssiggastank-Größen zur Bevorratung der idealen Energiemenge. Für die Anwendung in der Prozessenergie, wo in kurzer Zeit viel Energie erforderlich ist, kann sich auch eine Verdampfer-Kompaktanlage lohnen: Dabei führt man dem Verdampfer über die Flüssigentnahmeleitung Flüssiggas in flüssiger Form zu, um den Aggregatzustand von flüssig zu gasförmig umzuwandeln.

Verschiedene Flüssiggastank-Aufstelloptionen

Auch die Aufstellung des ortsfesten Flüssiggastanks richtet sich nach der Beschaffenheit der Umgebung beim Kunden. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Antwort auf die Frage Wo und wie dürfen Flüssiggastanks aufgestellt werden?  weiter unten.

Kosteneinsparungen

Flüssiggas ist mit einem Heizwert von 46,343 MJ/kg deutlich effizienter als beispielsweise Heizöl (42,8 MJ/kg). Mit Flüssiggas lassen sich die laufenden Energiekosten verringern – zum Beispiel durch einen Wechsel von Öl zu einer modernen Heizungsanlage mit Brennwerttechnik. Zudem entfallen die Kosten für eine Investition in einen eigenen Flüssiggastank oft, weil viele Flüssiggasversorger ihren Tank in einem Mietmodell anbieten.

Ob sich ein Flüssiggastank für Sie eher zur Miete oder zum Kaufen lohnt, erfahren Sie auf unserer Seite Flüssiggastank mieten / Flüssiggastank kaufen:die wichtigsten Infos. Einen Eindruck von den Kosten für Flüssiggas erhalten Sie auf unserer Seite Flüssiggastank-Größen: Maße, Kapazitäten und mehr.

Klimabilanz

Bei der Verbrennung von Flüssiggas entsteht deutlich weniger CO2 als bei Öl oder Pellets; außerdem entstehen dabei kaum Ruß oder Asche und so gut wie kein Feinstaub. Das macht Flüssiggas zu einem deutlich schadstoffärmeren Energieträger als Heizöl. Bio-Flüssiggas setzt noch einmal weniger CO2 frei. Alle Flüssiggas-Anlagen sind mit regenerativen Techniken kombinierbar, was die Klimabilanz zusätzlich verbessert.

Nicht wassergefährdend

Flüssiggas darf in Wasserschutzgebieten und hochwassergefährdeten Regionen genutzt werden. Damit der Tank bei Hochwasser in seiner ursprünglichen Position bleibt, wird er in diesen Gebieten außerdem speziell gesichert.

VoraussetzungsCheck: Ist ein Flüssiggastank auch auf meinem Grundstück möglich?

Ob Ihr Grundstück die wichtigsten Voraussetzungen für die Installation eines Flüssiggastanks erfüllt und welche Tankgröße für Ihren Bedarf infrage kommt, finden Sie ganz einfach mit unserem VoraussetzungsCheck heraus:

Flüssiggastank-Vorschriften: Aufstellung, Sicherheitsabstände, Prüfungen und mehr

Welche Vorschriften gelten für Flüssiggastanks?

Für die Planung, Errichtung, Instandhaltung, den Betrieb und die Änderung sowie

die Prüfung von Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, gelten verschiedene Verordnungen und technische Regeln, die wiederum aus diversen Gesetzen abgeleitet werden:

  • Immissionsschutz (BImSchG)
  • Gasversorgung (EnWG,nur § 4 und § 49)
  • Produktsicherheit (ProdSG)
  • Gewässerschutz (WHG)
  • Arbeitsschutz (ArbSchG)
  • Baurecht (BauGB)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Betriebssicherheitsverordnung (bei Gewerbeanlagen)

Sämtliche Vorschriften und technischen Regeln, die für Flüssiggasanlagen relevant sind, haben der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) in der Technischen Regel Flüssiggas (TRF) festgehalten.

Wo und wie dürfen Flüssiggastanks aufgestellt werden?

Ein Flüssiggastank wird direkt an der Verbrauchsstelle – das heißt: meist auf dem Grundstück des Anwenders – ortsfest installiert. Dafür gibt es verschiedene Aufstellungsarten:

  • Oberirdisch
  • Unterirdisch
  • Halboberirdisch
  • Im geschlossenen Raum

Jede Aufstellungsart hat eigene bauliche Voraussetzungen bzw. erfordert Maßnahmen, mit denen sich zwei Schutzziele erreichen lassen, die in den TRF formuliert werden:

  • Schutz der Umgebung vor Gefahren, die von den Flüssiggasbehältern ausgehen können
  • Schutz der Flüssiggasbehälter vor Gefahren, die aus der Umgebung auf die Flüssiggasbehälter einwirken können

Oberirdische Flüssiggastanks

Modell eines oberirdisch installierten Flüssiggastanks.

Oberirdisch im Freien aufgestellte Behälter müssen standsicher sein. Der Boden muss eben und waagerecht sein und die Behälter sind sicher zu gründen (Neigungen und Verlagerungen sind unzulässig). Dazu müssen sie auf einem Fundament (Betonplatte 200 mm) stehen, das eben und waagerecht auf einem Schotterbett (250 mm) gegründet ist.

Die Abmessungen des Fundaments richten sich nach der Größe des Flüssiggastanks, der darauf platziert werden soll. Die konkreten Werte finden Sie in unserer Antwort auf die Frage Welche Maße hat das Fundament eines Flüssiggastanks (oberirdisch)?

Die Neigung des Flüssiggastanks darf maximal 2 % (2 cm auf 1 m) betragen – allerdings nur zu den Armaturen hin. Dies gilt für alle Behälterarten und wird hier am Beispiel des oberirdischen Behälters gezeigt:

Darstellung der zulässigen Neigung eines oberirdisch aufgestellten Flüssiggastanks.

In Richtung der Armaturen ist keine Überfüllung möglich. Eine Neigung von den Armaturen weg ist nicht erlaubt, weil der Behälter in diese Richtung überfüllt werden könnte:

Darstellung der unzulässigen Neigung eines oberirdisch aufgestellten Flüssiggastanks.

Nach ihrer Aufstellung dürfen Flüssiggastanks nicht geneigt oder verlagert werden.

Erdgedeckte Flüssiggastanks

Modell eines erdgedeckt installierten Flüssiggastanks.

Erdgedeckt im Freien eingelagerte Flüssiggastanks müssen allseits mit mindestens 500 mm Erde überdeckt sein, eingebettet in einer 200 mm starken steinfreien Fluss- oder Lavasandschicht mit einer Lieferkörnung von maximal 3 mm. Zudem muss der Tank mindestens 800 mm von unterirdischen Kabeln, anderen Leitungen und Gebäudefundamenten oder Kellerwänden entfernt sein.

Länge, Breite und Tiefe der Baugrube richten sich – wie die Maße der Fundamentplatte bei oberirdischen Flüssiggastanks – nach der Größe des Behälters. Die Maße finden Sie in unserer Antwort auf die Frage Welche Maße hat die Baugrube eines Flüssiggastanks (unterirdisch)?

Halboberirdische Flüssiggastanks

Halboberirdisch im Freien sind Behälter eingelagert, wenn die untere Hälfte bis zur waagerechten Behälterachse nach den Bedingungen für erdgedeckte Behälter in die Erde eingelagert ist. Für halboberirdische Behälter gelten für den oberirdischen Teil die Anforderungen an oberirdische, für den erdgedeckten Teil die Anforderungen an erdgedeckte Behälter.

Flüssiggastanks in geschlossenen Räumen

Modell eines Flüssiggastanks, der in einem geschlossenen Raum installiert ist.

Für die Aufstellung eines oberirdischen Behälters in einem geschlossenen Raum gelten zahlreiche Sicherheitsbestimmungen bzw. Vorschriften sowie räumliche Voraussetzungen, die wir auf unserer Seite zur Aufstellung von Flüssiggastanks aufführen.

Welche baulichen Anforderungen an die Aufstellorte sind einzuhalten?

Ein Flüssiggastank muss immer zugänglich und so platziert sein, dass er keine Flucht- und Rettungswege versperrt. Zudem muss mindestens 50 cm Wandabstand bei öffnungslosen Behälterwandungen für die Bedienung, Wartung, Reparaturen und Prüfung eingehalten werden (sonst mindestens 1 m).

Bei Aufstellung auf Podesten, Dächern und Ähnlichem muss eine gefahrlose Erreichbarkeit des Behälters über sichere Verkehrswege und den technischen Regeln entsprechenden Leitern gewährleistet sein. Des Weiteren muss ein Statiknachweis vorhanden sein.

Darstellung der einzuhaltenden Wandabstände eines Flüssiggasbehälters.

Zudem gibt es einzuhaltende Anforderungen hinsichtlich der Aufstellung des Behälters bezogen auf Brand, dem Vorhandensein von Kanälen, Schächten und Öffnungen sowie bezogen auf Zündquellen im explosionsgefährdeten Bereich.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die jeweiligen Anforderungen im Detail vor:

Aufstellung des Behälters bezogen auf Brand

Schutz vor Brandlasten

Flüssiggasbehälter müssen vor möglicher Brandlast geschützt sein. Diese Vorgabe ist erfüllt, wenn der Flüssiggasbehälter gegen Erwärmung durch Flammenberührung oder Strahlung über die zulässige Werkstofftemperatur hinaus während 90-minütiger Brandeinwirkung geschützt ist; zum Beispiel durch

  • einen Schutzabstand,
  • eine Schutzwand,
  • eine allseitige Erddeckung von mindestens 0,5 m Erde und Sand oder
  • ein Strahlungsschutzblech (bei reiner Strahlungswärme).

Eine Brandlast in der Umgebung besteht nicht, wenn bei oberirdischer Aufstellung des Flüssiggasbehälters diese Anforderungen erfüllt sind:

  • Die Gebäudewand, die dem Flüssiggasbehälter zugewandt ist, erfüllt die baulichen Anforderungen an Schutzwände.
  • Im Bereich der waagerechten Projektion des Flüssiggasbehälters auf die Gebäudewand ist diese bis zu 3 m oberhalb des Behälterscheitels öffnungslos.
  • Die Unterkante von Öffnungen im Abstand bis zu 1 m seitlich der Projektionsfläche des Flüssiggasbehälters befindet sich oberhalb des Behälterscheitels.

Schaubild: oberirdischer Flüssiggastank, der die Anforderungen für eine brandlastsichere Aufstellung erfüllt.

Schutzwand

Eine Schutzwand in Richtung Brandlast muss hinsichtlich der zu schützenden Flüssiggasbehälter ausreichend bemessen sein und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen (Klasse A1 nach DIN 4102). Zur Klasse A1 gehören zum Beispiel eine gemauerte Wand und Betonplatten. Die Schutzwand ist ausreichend bemessen, wenn der Flüssiggasbehälter von der Schutzwand abgedeckt ist, sodass der Flüssiggasbehälter von der möglichen Brandlast aus gesehen im Schatten der Schutzwand steht:

Schaubild: Seitenansicht von einem Flüssiggastank, der durch eine Schutzwand gegen Brandlast geschützt ist.

Schaubild: Draufsicht von einem Flüssiggastank, der durch eine Schutzwand gegen Brandlast geschützt ist.

Neben den Anforderungen nach 90-minütigem Schutz gegen Brandeinwirkung müssen Schutzwände auch ausreichend stabil und standsicher gegründet sein, da sie im Brandfall in der Lage sein müssen, die zusammenfallende bzw. umstürzende Brandlast vom Behälter fernzuhalten.

Brandlasten und Schutzmaßnahmen

Die Brandlasten lassen sich in drei Gruppen einordnen, die verschiedene Schutzmaßnahmen erfordern:

Unerhebliche Brandlasten (Gruppe 1):
  • Brennbare Materialien: z. B. Strohmatten, Holz (Holzzäune, Holzflechtzäune)
  • Brennbare Objekte: z. B. Hundehütten, Holzverkleidungen von Gebäuden
  • Gebäude: z. B. Baustellen-/Bürocontainer aus Stahlblech, Gewächshäuser mit Verkleidung aus Glas/Folie/Kunststoff
Geringe Brandlast (Gruppe 2):
  • Brennbare Materialien: Lagerflächen mit brennbaren Materialien mit einer Brandlastbreite ≤ 4 m (Holz, Papier, Stroh, Reifen, brennbare Flüssigkeiten)
  • Brennbare Objekte: z. B. Carport in Holzständerbauweise mit verschalten Holzwänden
  • Gebäude in Holzbauweise zu Wohnzwecken bis zu 1,5-facher Geschosshöhe (< 4,5 m) wie Jagdhütten u. Ä.; Schuppen, Gartenhäuser, …
  • Gebäude in anderer Bauweise: Fachwerkhäuser mit einer Lehm-/Strohmischung als Ausfachung
Brandlast (Gruppe 3):
  • Brennbare Materialien: Lagerflächen mit brennbaren Materialien in großen Mengen mit einer Brandlastbreite > 4 m (Holz, Papier, Stroh, Reifen, brennbare Flüssigkeiten)
  • Gebäude mit Außenwänden, die nicht die Anforderungen an die Feuerwiderstandklasse F90 erfüllen und in denen brennbare Stoffe gelagert oder verarbeitet werden
  • Gebäude in Holzbauweise, in denen brennbare Stoffe gelagert oder verarbeitet werden (z. B. Tischlerei, Sägerei, Kfz-Werkstatt) mit mehr als 1,5-facher Geschosshöhe (> 4,5 m)
  • Dächer: Reetdächer oder Dächer mit einer ähnlichen Eindeckung
* Muss den Behälter vor der Brandlast vollständig „abschirmen“.
SchutzmaßnahmenUnerhebliche Brandlast
Gruppe 1
Geringe Brandlast
Gruppe 2
Brandlast
Gruppe 3
SchutzabstandKeine Schutzmaßnahmen erforderlich5 mAbhängig von der Brandlastbreite (Diagramm/Tabelle) mind. 5 m
Schutzwand*Keine Schutzmaßnahmen erforderlichKein Mindestabstand erforderlich
• Nicht an mehr als zwei Seiten
• Zugänglichkeit zum Behälter beachten (mind. 0,5 m zwischen Wand und öffnungsloser Seite des Behälters)
Kein Mindestabstand erforderlich
• Nicht an mehr als zwei Seiten
• Zugänglichkeit zum Behälter beachten (mind. 0,5 m zwischen Wand und öffnungsloser Seite des Behälters)
Strahlungsschutzblech*Keine Schutzmaßnahmen erforderlich3 m3 bzw. 5 m
(bei Brandlasthöhen > 4,5 m)
Schutzabstand
  • Nächstliegender Punkt des Behälters zur Brandlast
  • Punkt mit Ecken der Brandlast verbinden
  • Winkelhalbierende einzeichnen
  • Senkrechte zur Winkelhalbierenden durch nächstliegenden Punkt der Brandlast P
  • Hilfsbrandlastbreite b ablesen/messen
  • Für Brandlastbreite b den Schutzabstand s Tabelle oder Diagramm ermitteln
  • Neuen Standort auf der Verlängerung der Winkelhalbierenden einzeichnen

Beispielhafte Zeichnung zur Ermittlung des Schutzabstandes von einem Flüssiggastank zu einer Brandlast, hier Tischlerei in Holzbauweise.

Der Schutzabstand s (für oberirdische und halboberirdische Behälter) ist der kürzeste Abstand von der Behälterwandung bis zur Brandlast. Bei erdgedeckten Behältern ist es der Abstand zum Domschacht; es ist kein Schutzabstand erforderlich, wenn der Domschachtdeckel aus Stahlblech besteht.

Bei Brandlasten mit einer Breite von mehr als 4 m ist der Schutzabstand abhängig von der Brandlastbreite.

Diagramm mit Brandlastbreiten und korrespondierenden Schutzabständen zur Ermittlung des Abstands zwischen Flüssiggastank und Brandlast.

Vorhandensein von Kanälen, Schächten, Öffnungen

Auch für Kanäle, Schächte und Öffnungen in der Umgebung des Flüssiggastanks müssen Abstände und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Diese stellen wir Ihnen anhand der folgenden Bilder dar:

Befüllvorgaben für privat genutzte oberirdische Flüssiggastanks
Schaubild: Befüllvorgaben für privat genutzte oberirdische Flüssiggastanks in Seitenansicht und Draufsicht.

Die Abschirmung (hier rechts vom Tank) muss öffnungslos und gassicher sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen wie z.B. Blech, Faserzement, Mauerwerk bestehen.

Befüllvorgaben für privat genutzte erdgedeckte Flüssiggastanks

Schaubild: Befüllvorgaben für gewerblich genutzte erdgedeckte Flüssiggastanks in Seitenansicht und Draufsicht.

Befüllvorgaben für gewerblich genutzte oberirdische Flüssiggastanks

Schaubild: Befüllvorgaben für gewerblich genutzte oberirdische Flüssiggastanks in Seitenansicht und Draufsicht.

Befüllvorgaben für gewerblich genutzte erdgedeckte Flüssiggastanks

Schaubild: Befüllvorgaben für gewerblich genutzte erdgedeckte Flüssiggastanks in Seitenansicht und Draufsicht.

Einen Sonderfall stellt die Aufstellung eines Flüssiggastanks in der Nähe eines Gefälles mit mehr als 30% dar, wenn sich unterhalb ein ungeschützter Kanaleinlauf o. Ä. befindet:

Schaubild: Vorgaben für die Aufstellung von Flüssiggastanks an einem Gefälle, wenn sich unterhalb ein ungeschützter Kanaleinlauf o. Ä. befindet.

Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, läuft es den Berg herunter. Deshalb muss ein größerer Abstand zum Kanaleinlauf eingehalten werden (Details siehe Bild oben).

Vorhandensein von Zündquellen im explosionsgefährdeten Bereich

Mit Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes für Flüssiggastanks werden zwei Ziele verfolgt:

  • Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden oder einschränken (primärer Explosionsschutz)
  • Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden (Zündquellen vermeiden, sekundärer Explosionsschutz)

Das zweite Ziel wird erreicht, indem um die möglichen Gasaustrittsstellen ein ausreichend bemessener explosionsgefährdeter Bereich (Ex-Zone) festgelegt ist. Darin dürfen sich während des Befüllvorgangs keine Zündquellen befinden. Sollten sich elektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen befinden oder genutzt werden, so müssen diese entsprechend der vorhandenen Zoneneinteilung mit einer entsprechenden Gerätekategorie zugelassen sein (Beispiel: Kategorie 3G = Ex-Zone 2; 2G = Ex-Zone 1).

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Oberflächentemperatur des Gerätes nicht die Zündtemperatur des Propan-Butan-Gemisches überschreitet.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Ex-Zonen-Einteilung an den Flüssiggasbehältern:

Oberirdischer Flüssiggastank im Freien

Darstellungen der Ex-Zonen eines oberirdischen Flüssiggastanks im Freien in Seitenansicht und Draufsicht.

Erdgedeckter Flüssiggastank im Freien

Darstellungen der Ex-Zonen eines erdgedeckten Flüssiggastanks im Freien in Seitenansicht und Draufsicht.

Für die Ex-Zone 2 gelten unter anderem folgende Regelungen:

  • Während des Befüllvorgangs darf die Ex-Zone 2 nicht durch Unbefugte betreten oder durchfahren werden. Geeignete Maßnahmen, das zu unterbinden, sind zum Beispiel:
    • Fachkundiges Aufsichtspersonal (Fahrer des Tankwagens u. Ä.)
    • Absperrungen
    • Warnzeichen
  • Erstreckt sich die Ex-Zone 2 auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen, muss der Bereich während des Befüllvorgangs begrenzt werden. Optionen dafür:
NachbargrundstückeVerkehrsflächen
Bauliche Maßnahmen, zum Beispiel Einschränkung der Freisetzungsausbreitung an maximal zwei Seiten durch etwa öffnungslose, mindestens einseitig verputzte WändeBauliche Maßnahmen, zum Beispiel Einschränkung der Freisetzungsausbreitung an maximal zwei Seiten durch etwa öffnungslose, mindestens einseitig verputzte Wände
Andere, schwadendichte AbtrennungenAndere, schwadendichte Abtrennungen
Entsprechende vertragliche Nutzungsvereinbarungen mit den Nachbarn
  • Bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen) hat der Verwender die Vorgaben der auf dem Behälter befindlichen Betriebsanweisung / des Explosionsschutzdokuments einzuhalten.

 

Es ist möglich, den explosionsgefährdeten Bereich durch bauliche Maßnahmen einzuschränken. Hierfür geeignete bauliche Maßnahmen sind Abtrennungen, die in Räumen gasdicht, aber nicht für Beanspruchungen aus Explosionen ausgelegt sein müssen.

Um im Freien die natürliche Umlüftung des Flüssiggastanks zu gewährleisten, darf der explosionsgefährdete Bereich nur an einer oder zwei Seiten eingeschränkt werden. Bei Einschränkung an mehr als zwei Seiten müssen ergänzende Lüftungsmaßnahmen (zum Beispiel technische Lüftung) umgesetzt werden. Bauliche Maßnahmen im Freien sind zum Beispiel öffnungslose Wände aus nicht brennbaren Baustoffen (Blech, Faserzement, Mauerwerk etc.).

Flüssiggastank in geschlossenem Raum

Darstellung der Ex-Zonen eines Flüssiggastanks in einem geschlossenen Raum (Seitenansicht).

Räume mit Flüssiggasbehältern müssen mindestens eine Tür bzw. ein Garagentor haben, die/das unmittelbar ins Freie führt und nach außen aufschlägt.

Im Aufstellraum dürfen sich keine anlagenfremden Gegenstände befinden. Elektrische Geräte dürfen sich nur im Raum befinden, wenn sie der Einteilung der Ex-Zone entsprechen.

 

Sicherheitskennzeichnung

Räume und Bereiche, in denen sich Flüssiggasbehälter befinden, müssen deutlich und dauerhaft mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen werden. Die Forderung gilt als erfüllt, wenn Folgendes mit dem Namen des Gases, dem Gefahrenpiktogramm und der Gefahrenbezeichnung gekennzeichnet ist:

  • Der Flüssiggasbehälter bei Aufstellung im Freien (oberirdisch/halboberirdisch) oder
  • der Domschachtaußendeckel oder
  • die Zugänge zum Aufstellraum oder umgrenzten Bereiche im Freien.

Darstellung der Ex-Zonen eines Flüssiggastanks in einem geschlossenen Raum (Draufsicht).

Sonderfall elektrische Betriebsmittel

Feste elektrische Installationen (sowie gegebenenfalls auch nicht elektrische Geräte und andere potenzielle Zündquellen gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 723) müssen den Anforderungen der festgelegten Zone entsprechen. Im Nachfolgenden beispielhafte Lösungsmöglichkeiten für solche Sonderfälle:

Darstellung der Ex-Zonen eines oberirdischen Flüssiggastanks in der Nähe von elektrischen Betriebsmitteln (Seitenansicht und Draufsicht).

Darstellung der Ex-Zonen eines erdgedeckten Flüssiggastanks in der Nähe von elektrischen Betriebsmitteln (Seitenansicht und Draufsicht).

Was muss bei einer Umzäunung des Flüssiggastanks beachtet werden?

Wenn eine Umzäunung aufgrund der Vorschriftenlage erforderlich wird, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Eine Umzäunung (zum Beispiel Maschendrahtzaun) über alle 4 Seiten bedingt mindestens eine Tür und einen allseitigen Abstand von mind. 0,5 m zum Flüssiggastank. Bei der Wahl des Zaunmaterials sind die Brandlast-Bestimmungen zu berücksichtigen.
  • Sollte diese Umzäunung auch als Sichtschutz genutzt werden, ist darauf zu achten, dass dieses maximal nur von zwei Seiten erlaubt ist.
  • Damit eine natürliche Umlüftung des Behälters sichergestellt ist, darf – wie oben beschrieben – ein geschlossener, aus nicht brennbaren Materialien bestehender Sichtschutz nur von maximal zwei Seiten vorhanden sein.

Dürfen Flüssiggastanks selbst lackiert werden?

Ja, grundsätzlich dürfen Flüssiggastanks lackiert werden – abhängig davon, ob der Behälter nach dem Säubern bereits Roststellen mit Materialabtrag aufweist oder nicht (bitte eventuelle vertragliche Vereinbarungen mit dem Versorger beachten). Sollte bereits ein Materialabtrag ersichtlich sein, ist es erforderlich, die Bewertung und Bearbeitung über einen Fachbetrieb durchführen zu lassen. Dieser hat die notwendigen Kenntnisse und Werkzeuge.

Des Weiteren sind laut Regelwerk nur folgende RAL-Farben zugelassen: RAL 6019 (Weißgrün), 9010 (Weiß) und 9006 (Silber in besonderen Fällen). Der reflektierende Anstrich soll die Wirkung der Sonneneinstrahlung minimieren und den Behälter gegen Korrosion von außen schützen.

Wir empfehlen, die Lackierarbeiten immer durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen.

Müssen Flüssiggastanks geerdet werden?

Ein Flüssiggastank muss nicht geerdet werden, wenn er oberirdisch auf Beton aufgestellt wird – es sei denn, er wird auf einer isolierenden Schicht wie Bitumen mit einem Erdungswiderstand von mehr als 106 Ω aufgestellt. Dann ist eine zusätzliche Erdung (­zum Beispiel Staberder) nötig.

Maßnahmen gegen Blitzeinschlag sind bei Flüssiggastanks nicht erforderlich; aufgrund der Behälterwandstärke gilt die Behälterwand selbst als blitzstromtragfähig. Zum Schutz vor Zündgefahren gegen Blitzschutz bei der oberirdischen Lagerung von Flüssiggas im Freien muss sichergestellt werden, dass die in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRGS) 723 Abschnitt 5.8 beschriebenen Maßnahmen beachtet werden.

Dürfen Flüssiggastanks in Hochwassergebieten aufgestellt werden?

Ja, allerdings müssen dabei spezielle Voraussetzungen berücksichtigt und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden. Bei oberirdischen, in Hochwasserschutzgebieten eingesetzten Flüssiggastanks handelt es sich um spezielle Tanks mit entsprechenden technischen Besonderheiten. Für die fachgerechte Installation in einem hochwassergefährdeten Gebiet eignen sich die oberirdische und die erdgedeckte Installationsvariante. Beide werden gegen Auftrieb mit einer 1,3-fachen Sicherheit berechnet. Während beim oberirdischen Behälter eine Sattellagerung mit Verankerung in der Betonplatte installiert wird, ist es beim erdgedeckten eine Auftriebssicherung mit Edelstahlbändern. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite rund um die Aufstellung von Flüssiggastanks.

Braucht man eine Baugenehmigung für einen Flüssiggastank?

Ob eine Baugenehmigung für die Aufstellung eines Flüssiggastanks notwendig ist, hängt zum einen von seinem Fassungsvermögen ab:

* Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
< 3 Tonnen> 3 Tonnen
Keine Genehmigung nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes erforderlichGenehmigungsverfahren nach 4. BImSchV* beinhaltet auch die Baugenehmigung

Zum anderen hängt es von den Vorgaben in der Landesbauordnung des Bundeslands ab, in dem der Flüssiggastank aufgestellt werden soll. Grundsätzlich ist die Aufstellung von kleineren Behältern (< 3 Tonnen) in allen Bundesländern genehmigungsfrei. Fast alle Bundesländer bemessen dies, indem Sie die Grenze bei einem Nenn-Füllgewicht < 3 Tonnen setzen. In zwei Bundesländern wird jedoch nach Kubikmetern gewertet: Die Ausnahmen bilden Berlin (50 Kubikmeter) und Brandenburg (10 Kubikmeter).

Im Folgenden führen wir die relevanten Artikel für genehmigungsfrei installierbare Flüssiggastanks in den Bauordnungen der Länder auf:

BundeslandGenehmigungsfrei nach
Baden-WürttembergLBO § 50 Abs. 1 Nr. 6a
BayernBayBo Art. 57 Abs. 1 Nr. 6a
BerlinBauO Bln § 61 Abs. 1 Nr. 6a
BrandenburgBbgBO § 61 Abs. 1 Nr. 6a
BremenBremLBO § 61 Abs. 1 Nr. 6a
HamburgHBauO § 60 Abs. 2 Anlage 2 Nr. 5.1
HessenLBauO § 61 Abs. 1 Nr. 6a
Mecklenburg-VorpommernLBauO § 61 Abs. 1 Nr. 6a
NiedersachsenNBauO § 60 Abs. 1 Nr. 5.3
Nordrhein-WestfalenBauO § 62 Nr. 6a
Rheinland-PfalzLBauO § 62 Abs. Nr. 5c
SaarlandLBO § 61 Abs. 1 Nr. 6a
SachsenSächsBO § 61 Abs. 1 Nr. 6a
Sachsen-AnhaltBauO LSA § 60 Abs. 1 Nr. 6a
Schleswig-HolsteinLBO § 61 Abs. 1 Nr. 6a
ThüringenThürBO § 60 Abs. 1 Nr. 6a

Muss ein Flüssiggastank gewartet werden?

Für einen bestimmungsgemäßen Betrieb müssen Flüssiggasbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend geprüft werden. Einen Überblick über die notwendigen Prüfungen geben wir Ihnen auf unserer Seite Flüssiggastank-Prüfung: Pflichten, Kosten und mehr.

Für den sicheren Betrieb müssen der Flüssiggastank wiederkehrend geprüft und die Vorschriften (zum Beispiel zur Aufstellung des Flüssiggastanks und zur Beschaffenheit der Umgebung) beachtet werden. Während Besitzer eigener Flüssiggastanks für die Prüfungen selbst einen Fachmann beauftragen müssen, übernehmen geeignete Anbieter von Miettanks diese Pflicht für ihre Kunden.

Möchten Sie von der hohen Sicherheit einer Energieversorgung mit Flüssiggas profitieren – am besten mit einem Flüssiggastank in einem fairen Mietmodell? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf: per E-Mail an info@fluessiggas.de oder telefonisch unter 02151 – 917 3029.

Mehr über Vorschriften, Lagerung und Sicherheit von Flüssiggas
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